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Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 3/2025
Ortsgemeinde Jockgrim
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Amprion GmbH - Ankündigung von Baugrunduntersuchungen

Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.

Bürstadt – Maximiliansau: Zwischen den Umspannanlagen Bürstadt im südhessischen Lampertheim und Wörth-Maximiliansau im Süden von Rheinland-Pfalz verstärkt Amprion eine Stromleitung auf einer Länge von rund 76 Kilometern. Der bestehende Stromkreis mit 220 Kilovolt (kV) wird auf die Spannungsebene von 380 kV umgestellt. Damit führt die Leitung künftig zwei 380-kV-Stromkreise und kann mehr Strom transportieren. Die Seile können wir auf den bestehenden Masten austauschen, nur in wenigen Fällen müssen wir neue Masten bauen.

An einigen Mastfundamenten sind Baugrunduntersuchungen durchzuführen, um für die Baumaßnahmen detaillierte Kenntnisse über die Bodenverhältnisse zu erlangen.

Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind. In diesem Zusammenhang sind die geotechnischen Untersuchungen an den ausgewählten Stellen nicht als konkrete Bauvorbereitung/-ausführung zu verstehen, sondern dienen der Aufklärung der generellen natürlichen Gegebenheiten (Topographie, Gewässer, Boden, Grundwasser etc.), die für die Vorbereitung und Detaillierung der Planung notwendig sind.

Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.

Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von

Februar 2025 bis ende April 2025

Baugrunduntersuchungen

Auspflockung: Alle Untersuchungspunkte werden i. d. R. mittels farblich gekennzeichneter Holzpflöcke markiert („ausgepflockt“). Diese werden im Anschluss an die Untersuchungen wieder vollständig entfernt.

Vermessungsarbeiten: Im Bereich der geplanten Trasse sind Vermessungsarbeiten erforderlich. Im Zuge der Vorarbeiten ist die tatsächlich vorhandene Topographie vor Ort aufzunehmen. Die Arbeiten werden i.d.R. fußläufig mit üblichen tragbaren Vermessungsgeräten durchgeführt. In Einzelfällen können auch mit Vermessungstechnik ausgestattete Drohnen die Topographie aus der Luft erfassen. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von 1-2 Tagen abgeschlossen.

Rammsondierungen/ Kleinrammbohrung: Rammsondierungen und Kleinrammbohrungen sind einfache Methoden zur Erkundung des Untergrundes. Bei der Sondierung wird zur Feststellung der Lagerungsdichte des Untergrundes eine rund 3 Zentimeter breite Sonde (Spitze rd. 4,5 Zentimeter) bis in Tiefen von etwa 20 Metern in den Untergrund gebracht. Ggf. ist es erforderlich an den Untersuchungspunkten eine ebene Fläche (sog. Bohrplateau) unter Zuhilfenahme eines Baggers herzustellen. Bei der Bohrung werden Bodenproben mittels einer rund 20 Zentimeter breiten Sonde in Tiefen von etwa 20 Metern entnommen, durch die u.a. der Bodenaufbau bestimmt werden kann. Als Geräte kommen Handgeräte oder kleine Raupenfahrzeuge zum Einsatz. Diese benötigen eine Aufstellfläche von rund 2 mal 2 Metern. Nach Abschluss wird das Bohrloch wieder verschlossen. Unmittelbar nach Durchführung der Arbeiten steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von 1-2 Tagen abgeschlossen.

Großbohrung: Die Großbohrung ist eine Methode zur Erkundung des Untergrundes und zur Entnahme von Bodenproben. Hierbei wird ein rund 15 Zentimeter breites Kernrohr in Tiefen von etwa bis zu 20 Metern in den Untergrund getrieben. Als Geräte kommen in der Regel Drehbohrgeräte mit Kettenantrieb zum Einsatz. Diese benötigen eine Aufstellfläche von rund 3 x 5 Metern. Ggf. ist es erforderlich an den Untersuchungspunkten eine ebene Fläche (sog. Bohrplateau) unter Zuhilfenahme eines Baggers herzustellen. Nach Abschluss der Arbeiten wird das Bohrloch fachgerecht wieder verfüllt. Unmittelbar nach Durchführung der Bohrung steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von 2 Tagen abgeschlossen.

Kampfmittelerkundung: Vor Durchführung der zuvor genannten Maßnahmen wird der Untersuchungspunkt auf Kampfmittel erkundet. So wird sichergestellt, dass Kampfmittel keine Gefahr für die Erkundungsarbeiten darstellen. Die Kampfmittelerkundung erfolgt in den überwiegenden Fällen mittels Handgeräten von der Oberfläche aus. Im Falle eines Kampfmittelfundes werden die erforderlichen Bergungsarbeiten im Anschluss durchgeführt. Hierzu kann ggf. der Einsatz von Fahrzeugen erforderlich sein. Diese Arbeiten finden einige Tage vor den eigentlichen Erkundungsmaßnahmen statt. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von 1 Tag abgeschlossen.

Alle Arbeiten werden unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Bodenschutzbestimmungen vorgenommen. Gleichzeitig werden diese von einem Bodenkundler begleitet.

Für die Durchführung der vorgenannten Untersuchungen kann es punktuell erforderlich sein, Rückschnitte von Bewuchs vorzunehmen. Rückschnittarbeiten werden von uns stets nur in dem unbedingt erforderlichen Umfang durchgeführt.

Zum Erreichen der Untersuchungspunkte (in der Regel durch Erkundungstrupps und Raupenfahrzeuge) werden Zuwegungen zu diesen notwendig. Es werden hierzu überwiegend öffentliche Straßen befahren und nur auf möglichst kurzen Strecken land- und forstwirtschaftliche oder ggf. auch private Wege genutzt, die ggf. temporär ertüchtigt werden müssen. Die Anfahrt erfolgt entsprechend der Bodenbeschaffenheit.

Mit den Arbeiten haben wir u.a. die bgm Baugrundberatung GmbH (Herr Jörn Martini, Telefon: 0176-96989643, E-Mail:

joern.martini@bgm-baugrundberatung.de) beauftragt. Sie wurde von uns angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese beim o. g. Kontakt angezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen. Mindestens 14 Tage vor Durchführung der Maßnahmen werden Eigentümer*innen und ggf. Nutzungsberechtigte über den genauen Termin der Baugrunduntersuchung auf den betroffenen Flurstücken durch die beauftragte Bohrfirma noch einmal individuell informiert.

Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen und hiermit ordnungsgemäß angekündigt werden.

Bei allen Vorarbeiten im Bereich der zukünftigen Trasse setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.

Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungsberechtigten für Ihr Verständnis.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Janina Heidl

Projektsprecherin

Telefon: +49 173 579 7258

E-Mail: janina.heidl@amprion.net

Liste der Flurstücke im Bereich der Verbandsgemeinde Jockgrim

Gemeinde Jockgrim

Flurstücke betroffen von Untersuchungen und/oder Rückschnitten

Gemarkung: Jockgrim

Flur 0

Flurstücke: 1746/9; 3685/12; 7829/1; 8063; 8074; 8110; 8120; 8224

Flurstücke betroffen als Zuwegungen

Gemarkung: Jockgrim

Flur 0

Flurstücke: 1448/3; 1449/2; 1450/4; 1450/6; 1459/3; 1484/3; 1504/3; 1536/9; 1581; 1617/8; 1619/3; 1620/3; 1687/3; 1687/4; 1743/8; 1743/10; 1744/2; 1745/2; 1746/14; 1746/18; 3949/3; 3949/6; 7825; 7828; 7836; 7837; 7853; 7855; 7856; 7857; 7858; 7859; 7860; 7861; 7862; 7863; 7864; 7865; 7866; 7867; 7868; 7869; 7870; 7871; 7872; 7873; 7874;7875; 7876; 7877; 7878; 7881; 8058; 8059; 8060; 8061; 8062; 8081; 8094; 8109; 8118; 8136; 8155; 8170; 8225

Gemeinde Rheinzabern

Flurstücke betroffen von Untersuchungen und/oder Rückschnitten

Gemarkung: Rheinzabern

Flur 0

Flurstücke: 5954; 6798/1; 6815; 6837; 6922; 6923; 6924; 7199; 7262

Flurstücke betroffen als Zuwegungen

Gemarkung: Rheinzabern

Flur 0

Flurstücke: 5594; 5638; 5907; 6666; 6794/2; 6796; 6797; 6803/1; 6813; 6912; 7059/3; 7246