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Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 3/2026
Verbandsgemeinde Jockgrim
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Bericht zur Sitzung des Verbandsgemeinderates Jockgrim am 15.12.2025

1 Einwohnerfragestunde

Aus dem Kreis der anwesenden Zuschauerinnen und Zuschauern wurden keine Fragen gestellt.

2 Nachwahlen in Ausschüsse

Der Verbandsgemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

-

Die Nachwahlen in Ausschüsse des Verbandsgemeinderates fanden per Akklamation statt.

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Als Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss wurde Herr Christian Pietruska gewählt.

-

Als stellvertretendes Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss, im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Energie, im Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport und im Schulträgerausschuss wurde Herr Christian Pietruska gewählt.

3 Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Verbandsgemeinde Jockgrim

Der Verbandsgemeinderat beschloss die Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Verbandsgemeinde Jockgrim einstimmig.

4 Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Jockgrim

Der Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Jockgrim wurde einstimmig zugestimmt.

5 Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes für das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Jockgrim für das Jahr 2026

Der Verbandsgemeinderat fasste mehrheitlich folgende Beschlüsse:

-

Dem Wirtschaftsplan 2026 für das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Jockgrim wurde zugestimmt.

-

Die wiederkehrenden Beiträge für die Oberflächenentwässerung werden von 0,33 € je qm beitragspflichtiger Fläche auf 0,36 € angepasst.

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Die Schmutzwassergebühren werden von 2,25 € auf 2,30 € pro cbm erhöht.

6 Änderung der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung sowie Neufassung der Satzung über die Festsetzung der Abwassergebühren

Der Änderung der Satzung über die Festsetzung von Abwassergebühren und -beiträgen für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung der Verbandsgemeinde Jockgrim wurde mehrheitlich zugestimmt.

7 Beratung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2026

Der vorliegenden Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Jockgrim mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 wurde einstimmig zugestimmt.

8 Neubau des Feuerwehrhauses Jockgrim: hier: Vergabe der Planungsleistungen

Der Vorsitzende fasste den bisherigen Verlauf und die schon absolvierten Schritte im Planungsverfahren zusammen und informierte darüber, dass dem Verbandsgemeinderat in der heutigen Sitzung aus vergaberechtlichen Gründen leider noch kein Vorschlag zur Vergabe des Planungsauftrags für die Detailplanung des neuen Feuerwehrhauses in Jockgrim vorgelegt werden könne. Die Verwaltung geht davon aus, dass dies bis zur nächsten geplanten Sitzung am 09.02.2026 der Fall sein wird.

9 Breitbandanschluss der Grundschulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Jockgrim; hier: Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe (§ 100 GemO)

Der Verbandsgemeinderat stimmte der außerplanmäßigen Bereitstellung folgender Mittel im Haushalt 2025 bei Investitionsmaßnahme 120 einstimmig zu:

Buchungsstelle

Bezeichnung

Betrag

2111.012000-120-10

Grundschule „St. Wendelinus“ Hatzenbühl

3.211,19 Euro

2112.012000-120-10

„Lina-Sommer-Grundschule“ Jockgrim

3.211,19 Euro

2113.012000-120-10

Grundschule Neupotz

3.211,19 Euro

2114.012000-120-10

Grundschule „An der Römerstraße“ Rheinzabern

3.211,19 Euro

Gesamt:

12.844,76 Euro

Den Ortsgemeinden ist der Betrag von jeweils 3.211,19 Euro zurück zu erstatten.

10 Bezug von Erdgas für die kommunalen Liegenschaften ab dem 01.01.2027

Den Auftrag für die Lieferung von Erdgas für die verbandsgemeindeeigenen Objekte im Zeitraum vom 01.01.2027 bis einschließlich 31.12.2028 erhielten einstimmig die Stadtwerke Speyer GmbH. Ein entsprechender Vertrag ist abzuschließen.

11 Umsatzbesteuerung für Leistungen der öffentlichen Hand ab 2027

Die Verbandsgemeinde Jockgrim zieht die Optionsfrist zur Umsetzung der Besteuerung nach § 2b Umsatzsteuergesetz bis zum 31.12.2026.

12 Annahme von Spenden

Der Annahme der Geldspenden für die Grundschule Hatzenbühl wurde einstimmig zugestimmt.

13 Antrag der AfD-Fraktion vom 03.12.2025 "Klimaneutrale Verbandsgemeinde"

Der Antrag der AfD-Fraktion wurde mehrheitlich nicht angenommen.

14 Ernennung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Jockgrim

Die achtjährige Amtszeit des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Jockgrim, Herr Karl Dieter Wünstel, endet mit Ablauf des 31.12.2025.

Bei der am Sonntag, dem 06.04.2025 stattgefundenen Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Jockgrim wurde der Amtsinhaber als Direktbewerber mit folgendem Ergebnis für eine weitere Amtszeit von acht Jahren (01.01.2026 – 31.12.2033) gewählt:

Wünstel, Karl Dieter:

88,6 %

Nein-Stimmen:

11,4 %.

Der Bürgermeister ist gemäß § 54 GemO in öffentlicher Sitzung mit Aushändigung der Ernennungsurkunde nach den Vorschriften des Beamtenrechtes zum Beamten zu ernennen. Die Ernennung erfolgt durch den allgemeinen Vertreter. Bei Wiederwahl entfallen Vereidigung und Einführung in das Amt.

Der Erste Beigeordnete Karlheinz Henigin ernannte Herrn Karl Dieter Wünstel zum Bürgermeister und händigte ihm gegen Empfangsbestätigung die Urkunde aus.

Die Niederschrift ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde Jockgrim unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Ratsgremien / Sitzungstermine / veröffentlicht. Unter dem Datum findet man die entsprechende Sitzung.