1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Der Inhalt der Niederschrift über die Verpflichtung der Ratsmitglieder wurde verlesen. Hierauf traten die neu gewählten Ratsmitglieder einzeln vor den Tisch des Vorsitzenden. Dieser verpflichtete sie namens der Gemeinde Hatzenbühl durch Handschlag.
2. Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt
Der gewählte ehrenamtliche Ortsbürgermeister ist nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zum Ehrenbeamten zu ernennen.
Die Ernennung des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters erfolgte durch den Vorsitzenden und geschäftsführenden Ortsbürgermeister Karlheinz Henigin.
Er unterzeichnete die Ernennungsurkunde für den gewählten Ortsbürgermeister Steffen Scherrer und händigte diesem die Ernennungsurkunde aus, vereidigte ihn und führte ihn in sein Amt ein.
3. Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag auf Herstellung eines Reitplatzes (Paddock) für maximal 8 Reitpferde in 76770 Hatzenbühl, Am Bildstöckel 16, Flurst.-Nr. 1742
Dem vorliegenden Bauantrag auf Herstellung eines Reitplatzes (Paddock) für maximal 8 Reitpferde auf dem Außenbereichsgrundstück Flurst.-Nr. 1742, Am Bildstöckel 16, 76770 Hatzenbühl, wurde einstimmig zugestimmt und das erforderliche gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 zu dem bereits ausgeführten Vorhaben erteilt.
4. Annahme von Spenden
Der Annahme der Spenden von
Herrn Gottfried Müller in Höhe von 250,00 € für das Jugendzentrum Hatzenbühl, Herrn Markus Henigin in Höhe von 1.000,00 € für die Kindertagesstätte Wirbelwind, den Bürger für Hatzenbühl e.V. in Höhe von 250,00 € für das Jugendzentrum Hatzenbühl, der VR Bank Südliche Weinstraße Wasgau eG in Höhe von 500,00 € für die Kindertagesstätte Wirbelwind wurde einstimmig zugstimmt.
Die Niederschrift ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde Jockgrim unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Ratsgremien / Sitzungstermine / veröffentlicht. Unter dem Datum findet man die entsprechende Sitzung.