Titel Logo
Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 30/2024
Verbandsgemeinde Jockgrim
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Elternbeiträge in Kindertagesstätten

Die Elternbeiträge für Hortplätze gemäß § 26 Kindertagesstättengesetzes des Landes Rheinland-Pfalz werden nach Mitteilung des Kreisjugendamtes ab dem 1. September 2024 erhöht.

Die Festsetzung der Elternbeiträge erfolgt auf der Grundlage der Anzahl der Kinder in der Familie, für die Kindergeld oder vergleichbare Leistungen gewährt wird. Bei der Festsetzung des Elternbeitrages sowie der Ermäßigung für Mehrkindfamilien kann das Einkommen berücksichtigt werden.

Für Schulkinder in Kindertagesstätten gelten ab dem 1. September 2024 folgende Elternbeiträge:

Anhebung um 3%