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Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 30/2026
Verbandsgemeinde Jockgrim
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Patientenverfügung

In der Vergangenheit haben sich immer wieder Bürgerinnen und Bürger nach Vordrucken für eine Patienten- oder eine Betreuungsverfügung bei uns erkundigt.

Es kommt in der klinischen Praxis und der ambulanten Versorgung immer wieder zu Schwierigkeiten im Umgang mit Patientenverfügungen, da diese z.T. zu vage oder auch umgekehrt zu eng (z. B. nur auf "festgestellte" Aussichtslosigkeit bezogen) formuliert sind oder es keine fachlich-medizinische Beratung bei der Abfassung gegeben hat.

Weiter gehen viele Bürgerinnen und Bürger von der Annahme aus, dass nahe Familienangehörige für sie automatisch Regelungen treffen oder Unterschriften leisten könnten, wenn sie - vielleicht auch nur vorübergehend - selbst einmal nicht mehr dazu in der Lage sind.

Das stimmt nicht! Selbst Kinder und Ehegatten müssen dazu vorher schriftlich mit einer (Vorsorge-) Vollmacht legitimiert worden sein. Sonst wird laut Betreuungsgesetz das Vormundschaftsgericht des jeweiligen Wohnortes eingeschaltet. Es bestimmt dann für die hilflos gewordene Person einen Betreuer bzw. eine Betreuerin (früher: Vormund oder auch Gebrechlichkeitspfleger genannt). Dies kann und wird dann in der Regel - muss aber nicht - ein Familienangehöriger sein. Typische Aufgabenkreise sind Wohnungs- und Vermögensangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, Geltendmachung von Renten- und Sozialansprüchen u. ä.

Damit Ihre Wünsche und Vorstellungen in den getroffenen Verfügungen zum Ausdruck kommen, möchten wir Ihnen folgende Broschüre ans Herz legen:

„Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“

Die Broschüre des bayerischen Staatsministeriums der Justiz „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“ informiert über dieses Thema. Sie bietet zugleich Anregungen für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung und einer möglichst hiermit kombinierten Patientenverfügung. Sie können sich die Broschüre im zentralen Broschürenportal der bayerischen Staatsregierung auf der Website https://www.bestellen.bayern.de/ unter dem Stichwort „Patientenverfügung“ als PDF anschauen und herunterladen. 

Die Broschüre mit heraustrennbaren Formularen ist zudem im Buchhandel unter der Buchnummer ISBN 978-3-406-83685-5 erhältlich.