Die Verbandsgemeinde Jockgrim, Landkreis Germersheim, legt ein Wählerverzeichnis für die Wahlen zur Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz an, die am Sonntag, dem 01. Oktober 2023, in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr, stattfinden. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen worden ist. Die Eintragung erfolgt auf Antrag, der schriftlich nach vorgeschriebenem Muster zu stellen ist. Die Wahlberechtigten, die im Gebiet der Verbandsgemeinde ihre Hauptwohnung haben, werden aufgefordert, spätestens bis zum 05.09.2023 (26.Tag vor der Wahl) ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis zu beantragen. Antragsformulare liegen für den jeweiligen Wahlgang bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Untere Buchstraße 22, 76751 Jockgrim, Zimmer 301, Tel.: 07271 / 599-107, bereit und können dort abgeholt oder angefordert werden. Jede/r Wahlberechtigte hat einen eigenen Antrag zu stellen. Anträge, die verspätet eingehen oder unvollständig sind und nicht rechtzeitig ergänzt werden, können nur dann noch berücksichtigt werden, wenn die/der Antragsteller/in nachweist, dass sie/er die Antragsfrist unverschuldet versäumt hat oder dass ihr/sein Wahlrecht erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist. Die Wahlberechtigung ist in § 8 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LwKG) geregelt. Der Wortlaut dieses Gesetzes kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden.