Die Elternbeiträge für Hortplätze gemäß § 26 Kindertagesstättengesetzes des Landes Rheinland-Pfalz werden nach Mitteilung des Kreisjugendamtes ab dem 1. September 2023 erhöht.
Die Festsetzung der Elternbeiträge erfolgt auf der Grundlage der Anzahl der Kinder in der Familie, für die Kindergeld oder vergleichbare Leistungen gewährt wird. Bei der Festsetzung des Elternbeitrages sowie der Ermäßigung für Mehrkindfamilien kann das Einkommen berücksichtig werden.
Für Schulkinder in Kindertagesstätten gelten ab dem 1. September 2023 folgende Elternbeiträge:
| Anhebung um 3 % | Beitrag für Familien mit | |||
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| 1 Kind | 2 Kinder | 3 Kinder | ab 4 Kindern |
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| 161,- € | 139,- € | 99,- € | beitragsfrei |