Wir weisen darauf hin, dass am 15.08.2025 die dritte Grundsteuerrate sowie die Gewerbesteuervorauszahlung für das Jahr 2025 fällig werden.
Der Grund- und Gewerbesteuerbescheid gilt als Dauerbescheid auf unbestimmte Zeit, daher erhalten Sie keine gesonderte Zahlungsaufforderung solange es nicht zu einer Änderung kommt.
Sofern Sie nicht an unserem Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir um pünktliche Einhaltung des Zahlungstermins, damit Mahngebühren und Säumniszuschläge vermieden werden können.