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Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 34/2023
Ortsgemeinde Jockgrim
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AG Parken

Kein Halten oder Parken auf Geh- oder Radwegen (auch Fahrradschutzstreifen)

Mit ihren regelmäßigen Beiträgen im Amtsblatt möchte die fraktionsübergreifende „Arbeitsgruppe Parken“ für eine verstärkte gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr speziell auch in Hinblick auf die in Teilen unserer Gemeinde angespannte Parksituation werben.

Auch wenn kein Parkplatz auf dem eigenen Grundstück oder in der Nähe im öffentlichen Parkraum vorhanden ist: das Halten oder Parken auf Geh- oder Radwegen (auch Fahrradschutzstreifen) ist weder rücksichtsvoll noch zulässig.

Anregungen und Anmerkungen gerne an das Bürgermeisteramt oder an die AG (agparken-jockgrim@outlook.de).