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Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 35/2024
Verbandsgemeinde Jockgrim
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Informationen zur Abrechnung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge der Ortsgemeinde Jockgrim

Welche Maßnahmen werden abgerechnet?

  • Sanierung der Buchstraße und Frühlingstraße
  • Sanierung der Gehwege und Sinkkastenleitungen im Ortsbereich

Was sind die wichtigsten Informationen aus der Satzung:

Ausbaubeiträge umfassen alle Maßnahmen die der Erneuerung, Erweiterung, Verbesserung oder dem Umbau einer Verkehrsanlage dienen.

Der Gemeindeanteil wurde laut Satzung der Ortsgemeinde Jockgrim auf 40 % in der Abrechnungseinheit „Jockgrim“ (Ort) festgesetzt. Somit werden 60 % der beitragsfähigen Kosten auf die gesamte beitragsfähige Fläche umgelegt.

Sofern das Grundstück in einem beplanten Gebiet liegt, d.h. ein gültiger Bebauungsplan vorhanden ist, entfällt die Berechnung einer Tiefenbegrenzung und es gilt die überplante Grundstücksfläche.

Gibt es keinen Bebauungsplan, so wird eine Tiefenbegrenzung entsprechend der Satzung vorgenommen.

Dies bedeutet im Regelfall, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 a), dass eine Fläche von bis zu einer Tiefe von 40 Metern berechnet wird.

Sofern das Grundstück tiefer ist als 40 Meter entfällt der übrige Teil aus der Beitragspflicht.

Die Satzung regelt in § 6 noch weitere Ausnahmen hiervon.

Mögliche Zuschläge zu Ihrem Grundstück:

1. Vollgeschosszuschlag

Grundstücke erhalten für die ersten beiden Vollgeschosse einen einheitlichen Zuschlag von 20 %. Dies bedeutet, dass unabhängig von einer Bungalowbebauung etc., immer ein Zuschlag von 20 % berechnet wird.

Liegt die tatsächliche Bebauung über 2 Vollgeschossen, wird ein Zuschlag von jeweils 10 % je Vollgeschoss aufgeschlagen.

Beispiele:

1 Stöckig + 20 % Zuschlag berechnet von der beitragsfähigen Fläche (m²)

2 Stöckig + 20 % Zuschlag

3 Stöckig + 30 % Zuschlag

5 Stöckig + 50 % Zuschlag

2. Gewerbezuschlag

Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten erhalten automatisch einen Gewerbezuschlag in Höhe von 20 %.

In den restlichen Gebieten gibt es eine Splittung zwischen

  • überwiegender gewerblicher Nutzung + 20 % Zuschlag
  • teilweise gewerbliche Nutzung + 10 % Zuschlag

Warum bin ich Ansprechpartner? Es gibt noch mehrere andere Eigentümer?

Mehrere Beitragsschuldner gelten gemäß § 11 Abs. 2 der Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Jockgrim als Gesamtschuldner. Die Verrechnung des Betrages innerhalb der Eigentümergemeinschaft ist privatrechtlich zu regeln.

Hinweis:

Die Beitragsbescheide für das Jahr 2022 werden voraussichtlich zwischen der 36. und 37. Kalenderwoche 2024 zugestellt.

SEPA-Lastschriftmandat:

Bei einer gewünschten Abbuchung des Beitrages zum Fälligkeitsdatum füllen Sie bitte das Lastschriftmandat aus und senden es im Original an die Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Ansprechpartner bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim für wiederkehrende Straßenausbaubeiträge ist:

Frau Caroline Scherer

Telefon: 07271 599-136

Fax: 07271 599-115

E-Mail: beitrag@vg-jockgrim.de

Zimmer: 010