Die Ortsgemeinde Jockgrim gratuliert per Post bei folgenden runden Geburtstagen: 80, 85, 90, 95, 100 Jahre und bei folgenden Ehejubiläen: 50, 60, 65, 70, 75 Jahre.
Die Gratulation per Post kann nur erfolgen, wenn Sie als Jubilar keine Übermittlungssperre unterschrieben haben.
Die Bürger unterschreiben diese Übermittlungssperre oft, um nicht im Amtsblatt veröffentlicht zu werden. Die Übermittlungssperre bewirkt aber auch, dass wir als Ortsgemeinde die Daten zur Gratulation nicht übermittelt bekommen.
Insofern können wir Ihnen, falls Sie die Übermittlungssperre unterschrieben haben, gar nicht gratulieren, weil wir gar keine Information zu Ihrem Geburtstag oder Jubiläum erhalten.
Falls wir Ihren Geburtstag oder Ihr Jubiläum gemeldet bekommen, bereiten wir die Glückwunschschreiben vor.
Falls Sie einen Telefonbucheintrag haben, sodass wir bei Ihnen anrufen können, klären wir telefonisch ab, ob Sie einen persönlichen Besuch des Bürgermeisters oder der Beigeordneten wünschen. Sehr gerne besuchen wir Sie persönlich, wenn Sie dies jedoch nicht wünschen, werden wir Ihnen nur das Glückwunschschreiben per Post zusenden.
Falls Sie keinen Telefonbucheintrag haben, erhalten Sie keinen Anruf, keinen Besuch - Sie erhalten nur das Glückwunschschreiben per Post.
Falls Sie die Übermittlungssperre unterschrieben haben oder nicht im Telefonbuch stehen, aber trotzdem eine Gratulation oder einen Besuch wünschen, rufen Sie bitte mindestens zwei Wochen vor dem Termin im Rathaus der Ortsgemeinde zu den Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 11 Uhr unter der Telefonnummer 52895 an.