1 Verpflichtung von Ratsmitgliedern
Die Ratsmitglieder Tanja Müller, Gottfried Müller und Manfred Werling waren an der Teilnahme der konstituierenden Sitzung am 16.07.2024 verhindert.
Die Verpflichtung wurde in dieser Sitzung nachgeholt.
2 Einwohnerfragestunde
Gemäß § 21 der Geschäftsordnung findet mindestens halbjährlich eine Einwohnerfragestunde statt.
Es wurden in dieser Sitzung keine Fragen gestellt.
3 Wahl des ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Hatzenbühl, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Als ehrenamtlicher Erster Beigeordneter der Ortsgemeinde Hatzenbühl wurde Herr Tobias Maurer gewählt.
4 Wahl des ehrenamtlichen zweiten Beigeordneten der Ortsgemeinde Hatzenbühl, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Als ehrenamtlicher Zweiter Beigeordneter der Ortsgemeinde Hatzenbühl wurde Herr Karl Heinz Schnorr gewählt.
5 Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hatzenbühl
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Hauptsatzung.
6 Beschluss einer Geschäftsordnung des Gemeinderates
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Geschäftsordnung.
7 Zwischenbericht der Haushaltsführung der Ortsgemeinde Hatzenbühl zum 30.06.2024
Gemäß § 21 I GemHVO ist die der Gemeinderat mindestens halbjährlich über den Stand des Haushaltsvollzuges hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
Im Hinblick auf das Volumen des Gesamthaushaltsplanes und der erforderlichen Zustimmung des Gemeinderates oder seiner Ausschüsse zu einmaligen Auszahlungen über bestimmte Größenordnungen erscheint eine Verkürzung des Berichterstattungszeitraumes auf weniger als ein halbes Jahr nicht notwendig.
Die Berichterstattung erfolgt daher halbjährlich zum 30.06. und 31.12. jeden Jahres, wobei die Berichterstattung zum 31.12. in der Regel über den Vorbericht im Haushaltsplan des Folgejahres, sowie über den Jahresabschluss selbst erfolgen wird.
Der Ortsgemeinderat nahm dies zur Kenntnis.
8 Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 S.1 Nr. 3 BauGB für eine Teil-Nutzungsänderung von landwirtschaftlicher zur privaten/wohnbaulichen Nutzung auf dem Grundstück, Frühlingstr. 2, Fl.St.Nr.: 1249
Die CDU-Fraktion stellte den Antrag, die Angelegenheit zu vertragen.
Dies wurde einstimmig angenommen.
9 Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag auf Aufstellen eines temporären SB-Standes für Obst & Gemüse in 76770 Hatzenbühl, Zur Untermühle, Flurst.-Nr. 542/2
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde einstimmig erteilt.
Die Niederschrift ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde Jockgrim unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Ratsgremien / Sitzungstermine / veröffentlicht. Unter dem Datum findet man die entsprechende Sitzung.