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Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 38/2025
Verbandsgemeinde Jockgrim
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Öffentliche Bekanntmachung

Teilfortschreibung Flächennutzungsplan in der Ortsgemeinde Rheinzabern;

Ausweisung einer Sonderbaufläche für den Neubau eines Gymnasiums und Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bau eines Gymnasiums gem. § 2 Abs. 1 BauGB, Veröffentlichung im Internet und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Rheinzabern hat in seiner Sitzung am 02.09.2025 die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes “Gymnasium Rheinzabern“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch)

beschlossen.

Verfahrensrechtlich wird für das Bauleitplanverfahren ein Bebauungsplan im Regelverfahren aufgestellt mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Ebenso hat der Gemeinderat die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses herbeigeführt.

In gleicher Sitzung wurde auch beschlossen, gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung des v.g. Entwurfsplanes im Internet sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.

Diese Beschlüsse werden hiermit bekanntgemacht.

Der Verbandsgemeinderat Jockgrim hat in seiner Sitzung am 04.11.2024

die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes in Rheinzabern im Bereich des Bebauungsplanes „Neubau eines Gymnasiums“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Ebenfalls in der o.a. Sitzung hat der Verbandsgemeinderat gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, den v.g. Entwurfsplan im Internet zu veröffentlichen und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.

Diese Beschlüsse werden hiermit bekanntgemacht.

Planungsanlass und Ziel:

Der Landkreis Germersheim plant am Campus Rheinzabern mit dem Schuljahr 2025/2026 ein neues Gymnasium Rheinzabern zu eröffnen. Das erste Schuljahr am Gymnasium soll im Bestandsgebäude starten. Parallel laufen derzeit die Planungen für die Errichtung eines Neubaus (4 zügig) in der Gewanne „Altes Gehäg“ in Rheinzabern.

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Änderung der derzeitigen landwirtschaftlichen Fläche als Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ in der Gemeinde Rheinzabern. Hierfür ist eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes nötig, da die zurzeit gültigen Flächendarstellung in dem Änderungsbereich aufgehoben und durch die geplante Darstellung ersetzt werden soll. Die Aufstellung erfolgt im Parallelverfahren zum dazugehörigen Bebauungsplan „Gymnasium Rheinzabern“ nach § 8 Abs. 3 BauGB.

Geltungsbereiche:

Der räumliche Geltungsbereich der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes „Neubau eines Gymnasiums“ sowie des Bebauungsplanes „Gymnasium Rheinzabern“ liegt innerhalb der Flur 0 in der Gemarkung Rheinzabern. Die Geltungsbereiche umfassen die Fl.St.Nrn. 7944/1, 7944/10, 7944/3, 7944/4, das Flurstück der Erschließungsstraße 2244/14 sowie teilweise das Flurstück 2224/19 (Schulcampus) mit einer Gesamtfläche von ca. 2,39 ha.

Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Planauszug (Anlage), der Bestandteil der Abgrenzung ist, zu entnehmen.

Das Plangebiet ist wie folgt begrenzt:

  • Im Norden durch einen Wirtschaftsweg, gefolgt von landwirtschaftlich
  • genutzten Flächen,
  • im Westen durch die Landesstraße L540 sowie die daran anschließende Wohnbebauung von Rheinzabern,
  • im Osten durch einen weiteren Wirtschaftsweg sowie angrenzende landwirtschaftliche Flächen,
  • im Süden durch eine Ausgleichsfläche mit Gehölzbestand, einen Parkplatz und die angrenzende Schulfläche der IGS Rheinzabern.

Anlage

Veröffentlichung im Internet sowie öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Neubau eines Gymnasiums“ sowie der Entwurf des Bebauungsplanes „Gymnasium Rheinzabern“, deren Begründung, der gemeinsame Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorhandenen umweltbezogenen Stellungnahmen stehen während der Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 19.09.2025 bis einschließlich 21.10.2025

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Jockgrim unter https://bauleitplanung.vg-jockgrim.de zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Des Weiteren sind die Unterlagen im v.g. Zeitraum auch im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die o.a. Bauleitplanentwürfe, deren Begründung, der gemeinsame Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorhandenen umweltbezogenen Stellungnahmen, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstr. 22, Fachbereich 3, Bauen, Planen und Umwelt, Zimmer 107, während der Dienststunden von Mo. – Do. 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Freitag 08:30 – 12:00 Uhr, Mo. zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr und Do. 14:00 Uhr – 16:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel.-Nr.: 07271-599-150 od.160 bzw. unter der E-Mail-Adresse bauleitplanung@vg-jockgrim.de zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Neben den o.a. Bauleitplanentwürfe, deren Begründung, der gemeinsame Umweltbericht sind folgende Arten umweltbezogener Informationen bzw.

umweltbezogener Stellungnahmen verfügbar:

Informationen zu den Schutzgütern

Boden und Fläche, Wasser, Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt, Landschaftsbild u. Erholungsfunktion, Mensch, Bevölkerung und Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter, inkl. Ihrer Wechselwirkungen.

Äußerungen können bis zum 21.10.2025 vorgebracht werden.

Art der vorliegenden umweltbezogenen Informationen (nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB)

Neben der Wasserhaushaltsbilanz Büro WSW 08/25, der Entwässerungstechnischen Voruntersuchung Büro WSW 08/25, dem Baugrundgutachten Büro Hartwein 02.05.2025, der Kampfmittelüberprüfung Fa. Tauber Explosiv Management 09.03.2025, dem Entwurfsplan, der Begründung einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB nach den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltbericht (Büro WSW, Stand: 08/25) enthält dieser Aussagen zu den Schutzgütern Boden und Fläche, Wasser, Tiere, Biologische Vielfalt,

Landschaftsbild u. Erholungsfunktion, Mensch, Bevölkerung und Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter, inkl. Ihrer Wechselwirkungen.

Urheber

Planungsbüro

WSW (Stand: 08/25)

Planungsbüro

WSW (Stand: 08/25)

Planungsbüro

WSW (Stand: 08/25)

Geotechnisches

Büro Hartwein

(Stand: 02.05.2025)

Tauber

Explosiv Management

(Stand: 09.03.2025)

Zielabweichungsbescheid SGD-Süd vom 19.03.2025 gem. § 6 Abs. 2 ROGi.V.m. § 10 Abs. 6 LPlG

Thematischer Bezug

Umweltbericht

Kurzdarstellung der Ziele des Bauleitplanes, einschl. einer Beschreibung der Festsetzungen des Planes mit Angaben über Bedarf an Grund und Boden u. Ziele des Umweltschutzes, Bestandsaufnahme des Umweltzustandes der Schutzgüter, Boden und Fläche, Wasser, Pflanzen u. biologische Vielfalt, Landschaftsbild u. Erholungsfunktion, Mensch, Bevölkerung und Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung/Durchführung der Planung und Darstellung der Auswirkung mit Wertungen zu den Schutzgütern inkl. Ihrer Wechselwirkungen.

Boden u. Fläche

Radonpotenzial, Verlust von Acker- u. Gehölzflächen, zusätzliche Versiegelung u. Reduktion der Infiltrationsflächen, geringere Grundwasserneubildung.

Wasser

Keine Gewässer, Verlust Inflationsfläche durch zusätzliche Versiegelung, erhöhter Oberflächenabfluss, Grundwasserneubildung

Pflanzen u. Biologische Vielfalt

Landschaftsschutzgebiet „Pfälzische Rheinauen“, Verlust Gehölzfläche u. landwirtschaftlicher Lebensräume, Dachbegrünung, Pflanzstreifen, standortgerechte Baumpflanzungen

Landschaft und Erholung

Veränderung des Ortsrandes, Vorbelastung durch anthropogene Überprägung

Mensch, Bevölkerung u. Gesundheit

Zusätzliches Verkehrsaufkommen, Verlust von landwirtschaftlichen Produktionsflächen, geringes Radonpotenzial

Klima und Lufthygiene

Luftaustausch u. Strahlungshaushalt, Vorbelastung durch anthropogen Überprägung, Teilw. Verlust klimatischer Ausgleichsfunktion durch Versiegelung, Dachbegrünung, Baumpflanzungen, wasserdurchlässige Beläge

Kultur- und Sachgüter

Keine Kulturgüter u. Bodendenkmäler, archäologische Verdachtsflächen ohne bestätigten Befund

Wasserhaushaltsbilanz

Dachbegrünung, sickerfähige Beläge bei Parkflächen u. Zuwegungen, Rückhaltung u. gedrosselte Ableitung des Niederschlagswassers, Erhalt u. Entwicklung von Grünflächen mit Bäumen u. Gehölzen zur Steigerung derVerdunstungsrate

Entwässerungstechnische Voruntersuchung

Bodenverhältnisse, Regenwasser, Schmutzwasser, Wasserversorgung, Hochwasser- u. Starkregenrisiko, Überflutungsschutz

Baugrundgutachten

Durchlässigkeit des Bodens, Versickerung von Oberflächenwasser, Grundwasserverhältnisse, Wiederverwendbarkeit von anfallendem Aushubmaterial, Überprüfung Kampfmittelverdacht Eingriff in Regionaler Grünzug u. Vorranggebiet für die Landwirtschaft vertretbar

Hinweise:

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen zu der Bauleitplanung können schriftlich, auch elektronisch od. durch Fax oder in sonstiger Weise, oder mündlich zur Niederschrift der Verbandsgemeindeverwaltung, Untere Buchstr. 22, 76751 Jockgrim, zugesandt werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per E-Mail an die Adresse

bauleitplanung@vg-jockgrim.de übermittelt werden. Sofern die Abgabe einer Stellungnahme zur Niederschrift gewünscht ist, bitten wir Sie uns unter o. g. Telefonnummern zu kontaktieren. Sollten Sie Fragen zu den Planunterlagen haben, stehen wir Ihnen auch hier im Rahmen der o. a. Dienststunden gerne zur Verfügung.

Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und dem Verbandsgemeinderat Jockgrim bzw. dem Ortsgemeinderat Rheinzabern zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die o. a. Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

Des Weiteren wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass bei Flächennutzungsplänen eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Informationen zu der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) finden Sie unter der Adresse

https://www.vg-jockgrim.de/datenschutz

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Wünstel

Sabrina Welker

Bürgermeister

Ortsbürgermeisterin