Ab dem 5. Oktober 2025 wird von allen Banken und Sparkassen in Deutschland ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal bei Überweisungen verpflichtend eingeführt: die sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee = Teil einer neuen EU-Verordnung).
Dabei wird geprüft, ob der von Ihnen angegebene Empfängername mit dem zur IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt. Weichen die Angaben voneinander ab, erhalten Sie beim Online-Banking oder in der Filiale eine entsprechende Rückmeldung. Zwar können Sie die Überweisung weiterhin freigeben – es kommt dabei jedoch leicht zu Irritationen.
Damit Ihre Zahlungen an uns reibungslos und ohne Verzögerung ausgeführt werden, bitten wir Sie:
Verwenden Sie bei Überweisungen an uns ausschließlich den Empfängernamen:
Verbandsgemeinde Jockgrim
Bitte außerdem beachten:
Dies gilt auch für Zahlungen an die Verbandsgemeindewerke und an alle Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Jockgrim. Bereits kleine Abweichungen, z.B. Zusätze oder Abkürzungen (VG Jo), führen zu einer Warnmeldung im Online-Banking.
Unsere IBANs bleiben unverändert
Kontoinhaberin: Verbandsgemeinde Jockgrim
| VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG: | IBAN DE86 5489 1300 0081 0785 05 |
| Sparkasse Südpfalz: | IBAN DE41 5485 0010 0006 0096 41 |
| VR Bank Südpfalz eG: | IBAN DE57 5486 2500 0007 1900 00 |