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Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 39/2025
Verbandsgemeinde Jockgrim
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Wichtige Information für alle Überweisungen an die Verbandsgemeinde Jockgrim

Ab dem 5. Oktober 2025 wird von allen Banken und Sparkassen in Deutschland ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal bei Überweisungen verpflichtend eingeführt: die sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee = Teil einer neuen EU-Verordnung).

Dabei wird geprüft, ob der von Ihnen angegebene Empfängername mit dem zur IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt. Weichen die Angaben voneinander ab, erhalten Sie beim Online-Banking oder in der Filiale eine entsprechende Rückmeldung. Zwar können Sie die Überweisung weiterhin freigeben – es kommt dabei jedoch leicht zu Irritationen.

Damit Ihre Zahlungen an uns reibungslos und ohne Verzögerung ausgeführt werden, bitten wir Sie:

Verwenden Sie bei Überweisungen an uns ausschließlich den Empfängernamen:

Verbandsgemeinde Jockgrim

Bitte außerdem beachten:

Dies gilt auch für Zahlungen an die Verbandsgemeindewerke und an alle Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Jockgrim. Bereits kleine Abweichungen, z.B. Zusätze oder Abkürzungen (VG Jo), führen zu einer Warnmeldung im Online-Banking.

Unsere IBANs bleiben unverändert

Kontoinhaberin: Verbandsgemeinde Jockgrim

VR Bank Südliche

Weinstraße-Wasgau eG:

Sparkasse Südpfalz:

VR Bank Südpfalz eG: