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Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 4/2024
Verbandsgemeinde Jockgrim
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Schaffung von Wohnraum für Obdachlose und Geflüchtete in den Ortsgemeinden

Stand Mitte Januar sind 209 Menschen in der Verbandsgemeinde untergebracht. Die Verbandsgemeinde Jockgrim hat insgesamt 42 Objekte angemietet. In diesen Unterkünften wurde bereits auf 234 Plätze verdichtet.

Die Verwaltung ist, um die gesetzliche Aufgabe der Unterbringung erfüllen zu können, ständig auf der Suche nach freiem Wohnraum in der Verbandsgemeinde und betreibt dazu entsprechende Akquise mit Veröffentlichungen und Aufrufen im Amtsblatt, der Internetseite der Verbandsgemeinde und persönlichen Ansprachen, wenn Informationen über leerstehende Wohnungen bekannt werden.

Von den offiziellen Stellen des Bundes und des Landes wurde mitgeteilt, dass mit einem weiter stark ansteigenden Zustrom an Flüchtlingen in die Bundesrepublik und damit auch ins Land Rheinland-Pfalz zu rechnen sei. Die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes weisen bei angespannten Kapazitäten die Geflüchteten dann den Landkreisen und Städten nach dem Verteilschlüssel für das Land zu. Von Seiten der Kreisverwaltung Germersheim als zuständige Ausländerbehörde, erfolgt dann die Zuweisung an die Verbandsgemeinden und kreisangehörigen Städte. In den nächsten Wochen ist angekündigt, dass der Verbandsgemeinde Jockgrim auf diesem Weg wöchentlich mindestens 3 Personen zur Anschlussunterbringung zugeteilt werden. Ab März wird diese Zuteilung vorrausichtlich nach nochmals steigen.

Bislang hat noch keine Verbandsgemeinde im Kreisgebiet von der Möglichkeit der Delegation von zugewiesenen Personen an die Ortsgemeinden Gebrauch gemacht (§ 1 Abs. 2 Landesaufnahmegesetz).

Derzeit rechnet die Verbandsgemeindeverwaltung angesichts dieser Entwicklung damit, dass bereits Ende Februar keine freien Plätze in der Verbandsgemeinde Jockgrim mehr verfügbar sein werden.

Die Verbandsgemeindeverwaltung bemüht sich weiterhin um die Anmietung von Wohnraum. Am freien Markt kann allerdings kaum noch Wohnraum für die Unterbringung angemietet werden. Die Inanspruchnahme von Sporthallen, Bürgerhäusern und anderen öffentlichen Einrichtungen als Notunterkünfte wäre die einzig bleibende Handlungsoption. Die Verwaltung hat daher vorausschauend an einem alternativen Konzept gearbeitet: Der Schaffung von Wohnplätzen für Geflüchtete und Obdachlose in Wohncontaineranlagen. Die aktuelle, dramatische Lage erfordert nun die Umsetzung dieses Konzeptes.

Die Verwaltung ist aus diesem Grund mit der Bitte an die Ortsgemeinden herangetreten, der Verbandsgemeinde für die Errichtung von Wohncontaineranlagen geeignete Flächen bereitzustellen.

Die Ortsgemeinderäte haben sich daraufhin intensiv mit dem Thema und der Aufgabenstellung befasst. In Wahrnehmung ihrer Verantwortung und gesetzlichen Verpflichtungen wurde und wird in den Ortsgemeinden versucht, zu Lösungen zu kommen. Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger sollen dabei so gering, wie möglich, gehalten werden. Verschiedene, von der Verwaltung mit Blick auf Realisierbarkeit, Erschließung und Baurecht vorgeprüfte Standortvarianten wurden und werden in diesem Prozess von den Ortsgemeinden kritisch beleuchtet und abgewogen.

In den Ortsgemeinden Hatzenbühl und Jockgrim wurden in diesem Entscheidungsprozess bereits Lösungen gefunden und jeweils ein Standortvorschlag beschlossen. Die entsprechenden Beschlüsse sind in dieser Amtsblattausgabe in der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen der jeweiligen Ortsgemeinde veröffentlicht.

Beratungen in den Ortsgemeinden Neupotz und Rheinzabern finden erst nach Redaktionsschluss für diese Ausgabe statt und werden anschließend schnellstmöglich veröffentlicht.