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Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 4/2025
Verbandsgemeinde Jockgrim
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Bekanntmachung des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 6. April 2025, von 8 bis 18 Uhr,

findet die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Jockgrim

und

am Sonntag, dem 27. April 2025, von 8 bis 18 Uhr,

die etwaige Stichwahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Jockgrim

statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 28. Februar 2025, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim zu beantragen.

Der Antrag soll dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim erhalten.

Jockgrim, den 20.01.2025
gez.:
Karlheinz Henigin
Erster Beigeordneter
als Wahlleiter für die Bürgermeisterwahl