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Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 40/2023
Verbandsgemeinde Jockgrim
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Bericht zur Sitzung des Verbandsgemeinderates Jockgrim am 25.09.2023

1. Wahl eines Mitglieds in den Beirat für Migration und Integration

Die Wahl wurde einstimmig auf eine der nächsten Sitzungen des Verbandsgemeinderates vertragt.

2. Bericht der Jugendpflege in der Verbandsgemeinde Jockgrim

Jugendpfleger Peter Jung hat für das zurückliegende Jahr 2022 einen umfassenden schriftlichen Tätigkeitsbericht verfasst.

In der Sitzung ging Herr Jung vertiefend auf markante Entwicklungen ein: Die Auswirkungen der Pandemie auf die Jugendangebote sowie die Problematik, wie überwiegend uninformiert Jugendliche über gesellschaftlich relevante und politische Dinge im Allgemeinen sind und welche Rolle soziale Medien hierbei auch einnehmen.

Im Rahmen der Aussprache zu dem Bericht wurde zunächst um Auskunft zum Zustand des Gebäudes gebeten, in dem der Jugendtreff Rheinzabern sein Domizil hat. Herr Jung bestätigte, dass es dort seit langer Zeit wiederholt auftretende Feuchtigkeitsprobleme gäbe, die wohl nur mit sehr hohem Aufwand mit Aufgraben von außen dauerhaft behoben werden könnten. Er sprach an, dass es in Rheinzabern womöglich auch räumliche Alternativen gibt, beispielsweise das Altgebäude des SVO Rheinzabern. Bürgermeister Wünstel regte dazu an, dass die Ortsgemeinde Rheinzabern diese Überlegung aufgreifen und mit dem Verein erörtern könne.

Zum Aspekt der politischen Bildung der Jugendlichen wurde die Einschätzung von Herrn Jung in mehreren Wortbeiträgen geteilt. Ein Austausch mit den Jugendlichen sei an diese Stelle wichtig, wie auch, deren Probleme ernst zu nehmen. Im politischen Diskurs auf der kommunalen Ebene könne im Umgang mit abweichenden Meinungen beispielgebend ein Zeichen gesetzt werden.

Der Verbandsgemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

3. Digitalisierung der Verbandsgemeindeverwaltung

Die Verwaltung informierte den Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 27.09.2021 zuletzt umfassend über den damaligen Stand der Digitalisierung der Verbandsgemeindeverwaltung.

Der aktuelle Sachstandsbericht knüpft hieran an und greift die bisherige strategische Fokussierung auf die Digitalisierung der Verbandsgemeindeverwaltung und deren Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger auf. Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das den Bund, die Länder und die Kommunen verpflichtete 575 OZG-Leistungen bis zum 31.12.2022 online anzubieten, bildet hierbei den wesentlichen Rahmen für die Verwaltung.

Im Sachstandsbericht wurde verdeutlicht, dass es sich bei der Digitalisierung um einen kontinuierlichen, allerdings nicht linearen, Veränderungs- und Transformationsprozess mit zahlreichen Herausforderungen handelt, dem eine erhebliche Dynamik inne ist. Dies erschwert eine vorausschauende mittel-/langfristige Planung, erfordert und ermöglicht allerdings zugleich flexible Reaktionen der Verwaltung auf aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen. Entsprechend werden die Aktivitäten und Maßnahmen regelmäßig überprüft und bei Bedarf neu priorisiert.

Der Sachstandsbericht umfasst einen ausführlichen Status Quo, der ausgewählten Schwerpunkte der Tätigkeiten seit der letzten Information des Verbandsgemeinderats darstellt und gibt einen Ausblick auf wesentliche geplante Aktivitäten und Maßnahmen.

Der Verbandsgemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

4. Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde

Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig die Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Jockgrim.

5. Änderung der Satzung über die Betreuungsangebote in den Grundschulen im Verbandsgemeindebereich Jockgrim und die Erhebung von Eltern- und Verpflegungskostenbeiträgen

Der Verbandsgemeinderat beschloss mehrheitlich die Satzung zur Änderung der Satzung über die Betreuungsangebote in den Grundschulen im Verbandsgemeindebereich Jockgrim und die Erhebung von Eltern- und Verpflegungskostenbeiträgen.

6. Umbau und Erweiterung des Feuerwehrhauses in Neupotz;

hier: Ermächtigung zur Vergabe der einzelnen Gewerke

Der Verbandsgemeinderat nahm die Informationen zum vorgesehenen Vergabeverfahren für den Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrhauses Neupotz einstimmig zur Kenntnis und bevollmächtigte die Verwaltung, die Aufträge für die einzelnen Gewerke nach erfolgter Ausschreibung an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

7. Freigabe der Ausschreibung zur Ersatzbeschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges (MZF2) mit Ladeboardwand nach DIN 1846 Teil 1 und 2 und EDIN 14502-2 und 14502-3, als Ersatzbeschaffung des Tragkraftspritzenfahrzeug TSF gemäß dem neuen Fahrzeugkonzept für die Freiwillige Feuerwehr Rheinzabern

Die Verwaltung erhielt einstimmig die Freigabe, die Ausschreibung zur Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges -MZF2 mit Ladeboardwand- DIN EN 1846 Teil 1 und 2 für die Feuerwehr Rheinzabern vorzunehmen.

8. Freigabe der Ausschreibung zur Ersatzbeschaffung eines Rettungsbootes II inkl. Anhänger nach DIN 14961/14962, als Ersatzbeschaffung für das Rettungsboot II der Freiwilligen Feuerwehr Neupotz

Die Verwaltung erhielt einstimmig die Freigabe, die Ausschreibung zur Beschaffung eines Rettungsbootes II DIN EN 14961/14962 für die Feuerwehr Neupotz vorzunehmen.

9. 4. Teilfortschreibung Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Jockgrim in der Ortsgemeinde Neupotz

hier: Ausweisung einer gewerblichen Baufläche für einen kleinflächigen Einzelhandelsmarkt im Bereich der K6 und dem Baugebiet Hardtwald

a)

Kenntnisnahme über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

b)

Kenntnisnahme und Beschlussfassung über die bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

c)

Annahme und Freigabebeschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Verbandsgemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

-

Der Verbandsgemeinderat nahm die im Rahmen der 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Jockgrim während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahme zur Kenntnis und beschloss im Einzelnen die aufgeführten Abwägungsvorschläge.

-

Der Verbandsgemeinderat nahm die im Rahmen der 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Jockgrim während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahme zur Kenntnis und beschloss den Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Änderung der Darstellungen mit den redaktionellen Änderungen/Ergänzungen.

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches ergeben sich aus dem Planauszug, der Bestandteil des Beschlusses ist.

Nachdem im Rahmen des Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB die vorstehenden Stellungnahmen vorgetragen wurden und keine Änderungen an den Entwicklungszielen vorgesehen werden, kann das Bauleitplanverfahren weiter betrieben werden.

Die Verwaltung wird gem. § 4 a Abs. 2 BauGB beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der v.g. Entwurfsplan wurde mit Begründung und dem Umweltbericht, den Textlichen Festsetzungen, dem Schalltechnischen Gutachten, der speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung, der Entwässerungstechnischen Voruntersuchung, der Orientierenden Baugrunderkundung, der Beurteilung der Versickerungsfähigkeit, der Wasserhaushaltsbilanz und der Kampfmittelfreigabe, der Auswirkungsanalyse gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

10. Kommunales Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovationsprogramm für Klimaschutz und Innovation (KIPKI); Mittelverteilung und weiteres Vorgehen

Der Verbandsgemeinderat nahm die Informationen über den aktuellen Stand der Vorbereitung des KIPKI-Förderantrags einstimmig zur Kenntnis und änderte den am 19.06.2023 gefassten Beschluss dahingehend, dass die Ortsgemeinden bis zum 30.11.2023 über die Verwendung der ihnen jeweils anteilig zur Verfügung gestellten Zuschussanteile entscheiden können.

11. Energetische Feinanalyse (Potentialstudie) der Zentralkläranlage

Der Verbandsgemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

-

Aus der Potentialstudie sollen alle vorgesehenen Maßnahmenvorschläge weiterverfolgt und final geprüft werden, welche Maßnahmen zwingend benötigt werden.

-

Die Veranschlagung der erforderlichen Mittel ist im Wirtschaftsplan 2024 des Abwasserwerkes vorzusehen.

-

Die Verwaltung soll einen Förderantrag stellen.

-

Die Verwaltung wird beauftragt, neben den o.a. Maßnahmen zu prüfen, wo große CO2-Einsparungen möglich wären und welche Kosten dazu veranschlagt werden müssten. Über die Realisierung dieser Maßnahmen wird in einer der nächsten Sitzungen beschlossen.

12. Zwischenbericht zur Haushaltsführung zum 30.06.2023

Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO ist der Verbandsgemeinderat mindestens halbjährlich über den Stand des Haushaltsvollzuges hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

Der Verbandsgemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

13. Breitbandausbau im Rahmen des "Graue-Flecken"-Förderprogrammes

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.09.2022 zugestimmt, die nicht durch den laufenden, eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau durch die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH erschlossenen Bereiche außerhalb der bebauten Ortslagen im Rahmen des „Graue-Flecken“-Förderprogrammes nach Möglichkeit auch mit Glasfaseranschlüssen zu erschließen und die dafür zunächst notwendige Grundlagenplanung auf den Weg zu bringen.

Nachdem die Ortsgemeinden der temporären Übertragung der Aufgabe des Breitbandausbaus auf die Verbandsgemeinde zugestimmt hatten, wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Verbandsgemeinden Jockgrim und Rülzheim abgeschlossen, um die nach den Förderrichtlinien notwendige Gebietsgröße zu erreichen. Das der Ausschreibung zu Grunde liegende Leistungsverzeichnis wurde in enger Abstimmung zwischen beiden Verwaltungen erstellt.

Nach Eingang des Bewilligungsbescheides konnte die öffentliche Ausschreibung der Planungs- und Beratungsleistungen durch die Zentrale Vergabestelle vorgenommen werden. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 25.07.2023 gingen 4 Angebote ein. Der Zuschlag war am 25.08.2023 dem wirtschaftlichsten Angebot der TÜV Rheinland Consulting GmbH, Köln, zum Bruttogesamtpreis in Höhe von 16.065 Euro zu erteilen.

Über den weiteren Verlauf der Maßnahme wird zu gegebener Zeit wieder informiert.

Der Verbandsgemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

14. Unterrichtung über die überörtliche Prüfung der Verbandsgemeinde Jockgrim

Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Germersheim hat aufgrund § 110 Abs. 5 GemO i. V. m. § 111 LHO die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Verbandsgemeinde Jockgrim im Rahmen seiner überörtlichen Prüfungstätigkeit und in seiner Eigenschaft als Gemeindeprüfungsamt geprüft.

Gemäß § 33 Abs. 1 GemO ist der Gemeinderat vom Bürgermeister über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung zu unterrichten.

Der Verbandsgemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

Die Niederschrift ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde Jockgrim unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Ratsgremien / Sitzungstermine / veröffentlicht. Unter dem Datum findet man die entsprechende Sitzung.