Am Sonntag, dem 10. November 2024 finden die Wahlen zum Beirat für Migration und Integration des Landkreises Germersheim und der Verbandsgemeinde Jockgrim statt. Die Wahlen werden insgesamt als Briefwahl durchgeführt.
Das Wählerverzeichnis für die Verbandsgemeinde Jockgrim wird in der Zeit von Montag, dem 21. Oktober 2024 bis Freitag, den 25. Oktober 2024, während der Servicezeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Die Wahlberechtigten können die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern Wahlberechtigte die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen wollen, haben sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister gem. § 34 Abs. 8 des Meldegesetzes eine Auskunftssperre eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Per Brief wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim Einwendungen erheben. Die Einwendungen können schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift erhoben werden.
Wahlberechtigte, die von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten ihre Briefwahlunterlagen bis zum 31. Oktober 2024 zugesandt.
Wer keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn sie/er nicht Gefahr laufen will, dass sie/er ihr/sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wer in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden möchte, muss einen Antrag bis spätestens am Freitag, 8. November 2024, 18 Uhr stellen. Antragsvordrucke erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstraße 22, Zimmer 310, während der Servicezeiten.
Mit der Beantragung sind die entsprechenden Nachweise für die Eintragung in das Wählerverzeichnis, wie z.B. Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 Bundesvertriebenengesetz (BVFG), Aufnahmebescheid, Einbürgerungsurkunde oder gültiger ausländischer Pass, Nationalpass der Eltern, Bescheinigung desjenigen Staates, dessen Staatsangehörigkeit die Person besitzt, vorzulegen.
Wahlberechtigte, die ihre Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragt haben, erhalten die Wahlunterlagen ebenfalls per Post oder können direkt bei der persönlichen Beantragung an Ort und Stelle wählen.