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Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 42/2024
Verbandsgemeinde Jockgrim
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Bericht zur Sitzung des Verbandsgemeinderates Jockgrim am 30.09.2024

1. Verpflichtung von Ratsmitgliedern

In der Sitzung wurden die im Rahmen der konstituierenden Sitzung am 08.07.2024 nicht anwesenden Ratsmitglieder gemäß § 30 der Gemeindeordnung verpflichtet.

Der Verbandsgemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

2. Beratung und Beschluss der Geschäftsordnung des Verbandsgemeinderates Jockgrim

Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig die Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2024/2029.

3. Neufassung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Jockgrim

Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig folgendes:

-

der Auslagenersatz für Mitglieder des Verbandsgemeinderates wurde von 6,00 auf 10,00 Euro und das Sitzungsgeld von 19,00 auf 25,00 Euro je Sitzung erhöht.

-

die Neufassung der Hauptsatzung, ohne die Regelungen über die Aufwandsentschädigung der Beigeordneten (§ 8).

-

die Regelung über die Aufwandsentschädigung der Beigeordneten (§ 8)

-

die Verwaltung wurde mit der Bekanntmachung beauftragt.

4. Beschlussfassung über die Zahl der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Jockgrim

Der Verbandsgemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

-

Der Verbandsgemeinderat setzt die Zahl der Beigeordneten für die Wahlperiode 2024/2029 auf drei fest.

Folgende weitere Vertretungsfolge wurde beschlossen:

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Der nach dem Ersten Beigeordneten zunächst zu wählende weitere Beigeordnete fungiert als zweiter allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters („2. Beigeordneter“)

-

Der hieran anschließend zu wählende weitere Beigeordnete fungiert als dritter allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters („3. Beigeordneter“).

5. Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten der Verbandsgemeinde Jockgrim, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

In ihr Amt als Beigeordnete der Verbandsgemeinde Jockgrim wurden gewählt, ernannt, vereidigt und eingeführt:

Erster Beigeordneter Herr Karlheinz Henigin

Beigeordneter Herr Helmut Gurlin

Beigeordnete Frau Alexandra Hirsch.

6. Wahl der Ausschüsse des Verbandsgemeinderates

Der Verbandsgemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

-

Die Wahl erfolgte per Akklamation.

-

Dem gemeinsamen Wahlvorschlag zur Besetzung folgender Ausschüsse des Verbandsgemeinderates wurde zugestimmt

a) Rechnungsprüfungsausschuss

b) Haupt- und Finanzausschuss

c) Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport

d) Werkausschuss (Ausschuss für den Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke

- Betriebszweig Abwasserbeseitigung)

e) Schulträgerausschuss

7. Wahl der/des ehrenamtlichen Beauftragten der Verbandsgemeinde für Gleichstellung

Der Verbandsgemeinderat fasste folgende Beschlüsse:

-

die Wahl des ehrenamtlichen Beauftragten der Verbandsgemeinde Jockgrim für Gleichstellung wurde in offener Abstimmung per Handzeichen durchgeführt.

-

Herr Walter Zirker, wh. in Jockgrim, wurde für die Wahlperiode 2024/2029 zum ehrenamtlichen Beauftragten der Verbandsgemeinde Jockgrim für Gleichstellung gewählt.

8. Wahl der/des ehrenamtlichen Beauftragten der Verbandsgemeinde für Inklusion

Der Verbandsgemeinderat fasste folgende Beschlüsse:

-

die Wahl des ehrenamtlichen Beauftragten der Verbandsgemeinde Jockgrim für Inklusion wurde in offener Abstimmung per Handzeichen durchgeführt.

-

Herr Robert Schneider, wh. in Rheinzabern, wurde für die Wahlperiode 2024/2029 zum ehrenamtlichen Beauftragten der Verbandsgemeinde Jockgrim für Inklusion gewählt.

9. Wahl der/des ehrenamtlichen Beauftragten der Verbandsgemeinde für Senioren

Der Verbandsgemeinderat fasste folgende Beschlüsse:

-

die Wahl der ehrenamtlichen Beauftragten der Verbandsgemeinde Jockgrim für Senioren wurde in offener Abstimmung per Handzeichen durchgeführt.

-

Frau Kathleen Fahrentholz, wh. in Hatzenbühl, wurde für die Wahlperiode 2024/2029 zur ehrenamtlichen Beauftragten der Verbandsgemeinde Jockgrim für Senioren gewählt.

10. Zwischenbericht zur Haushaltsführung der Verbandsgemeinde Jockgrim zum 30.06.2024

Gemäß § 21 I GemHVO ist der Gemeinderat mindestens halbjährlich über den Stand des Haushaltsvollzuges hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

Der Verbandsgemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

11. Änderung der Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung der Turn- und Festhalle Rheinzabern bei der Grundschule „An der Römerstraße Rheinzabern“ zwischen der Verbandsgemeinde Jockgrim und der Ortsgemeinde Rheinzabern

Der Verbandsgemeinderat stimmte der Neufassung der Vereinbarung mit der Ortsgemeinde Rheinzabern über die gemeinsame Nutzung der Turn- und Festhalle Rheinzabern bei der Grundschule „An der Römerstraße Rheinzabern“ einstimmig zu.

12. Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kommunalen Holzvermarktung Pfalz GmbH

Der Verbandsgemeinderat stimmte der Ergänzung des §14 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages einstimmig zu.

13. Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Kommunalen Holzvermarktung Pfalz GmbH

- Als Mitglied für den Beirat der Kommunalen Holzvermarktung Pfalz GmbH wurde

Herr Arno Fried gewählt.

- Als stellvertretendes Mitglied für den Beirat der Kommunalen Holzvermarktung Pfalz GmbH wurde Herr Gottfried Müller gewählt.

14. Umsatzbesteuerung für Leistungen der öffentlichen Hand ab 2026

Es ist beabsichtigt, eine Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Bereich Umsetzsteuerrecht im Laufe des Jahres 2025 einzustellen, um die Umstellung des Umsatzsteuerrechts im Bereich der Kommunen voranzutreiben. Dementsprechend würde die Möglichkeit bestehen, die Optionsfrist nur bis 31.12.2025 zu ziehen und somit das neue Umsatzsteuerrecht ab 01.01.2026 anwenden.

Bürgermeister Wünstel informierte den Verbandsgemeinderat, dass die Aussicht bestehe, eine Steuerfachkraft im Lauf des ersten Quartals 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung von extern einstellen zu können, sofern die Gremien der Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde sich dafür entscheiden, die Umstellung bei der Umsatzsteuer zum 01.01.2026 zu vollziehen.

Über den weiteren Fortgang wird der Verbandsgemeinderat zu gegebener Zeit erneut informiert.

15. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans 2025

hier: Ausweisung einer „Sonderbaufläche Windkraft Rheinzabern Nord“ mittels isolierter Positivplanung

Der Ausweisung einer isolierten Positivplanung zur Ausweisung einer „Sonderbaufläche Windkraft Rheinzabern-Nord“ angelehnt an den beigefügten Lageplan wurde generell mehrheitlich zugestimmt. Der Flächennutzungsplan soll entsprechend fortgeschrieben werden. Die Interessen der Ortsgemeinde Neupotz hinsichtlich der Wohnbauentwicklung im Bereich Hardtwald sollen dabei berücksichtigt werden.

Die Niederschrift ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde Jockgrim unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Ratsgremien / Sitzungstermine / veröffentlicht. Unter dem Datum findet man die entsprechende Sitzung.