1. Verpflichtung von Ratsmitgliedern
In der Sitzung wurden die im Rahmen der konstituierenden Sitzung am 08.07.2024 nicht anwesenden Ratsmitglieder gemäß § 30 der Gemeindeordnung verpflichtet.
Der Verbandsgemeinderat nahm dies zur Kenntnis.
2. Beratung und Beschluss der Geschäftsordnung des Verbandsgemeinderates Jockgrim
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig die Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2024/2029.
3. Neufassung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Jockgrim
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig folgendes:
| - | der Auslagenersatz für Mitglieder des Verbandsgemeinderates wurde von 6,00 auf 10,00 Euro und das Sitzungsgeld von 19,00 auf 25,00 Euro je Sitzung erhöht. |
| - | die Neufassung der Hauptsatzung, ohne die Regelungen über die Aufwandsentschädigung der Beigeordneten (§ 8). |
| - | die Regelung über die Aufwandsentschädigung der Beigeordneten (§ 8) |
| - | die Verwaltung wurde mit der Bekanntmachung beauftragt. |
4. Beschlussfassung über die Zahl der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Jockgrim
Der Verbandsgemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
| - | Der Verbandsgemeinderat setzt die Zahl der Beigeordneten für die Wahlperiode 2024/2029 auf drei fest. |
|
| Folgende weitere Vertretungsfolge wurde beschlossen: |
| - | Der nach dem Ersten Beigeordneten zunächst zu wählende weitere Beigeordnete fungiert als zweiter allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters („2. Beigeordneter“) |
| - | Der hieran anschließend zu wählende weitere Beigeordnete fungiert als dritter allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters („3. Beigeordneter“). |
5. Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten der Verbandsgemeinde Jockgrim, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
In ihr Amt als Beigeordnete der Verbandsgemeinde Jockgrim wurden gewählt, ernannt, vereidigt und eingeführt:
Erster Beigeordneter Herr Karlheinz Henigin
Beigeordneter Herr Helmut Gurlin
Beigeordnete Frau Alexandra Hirsch.
6. Wahl der Ausschüsse des Verbandsgemeinderates
Der Verbandsgemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:
| - | Die Wahl erfolgte per Akklamation. |
| - | Dem gemeinsamen Wahlvorschlag zur Besetzung folgender Ausschüsse des Verbandsgemeinderates wurde zugestimmt |
a) Rechnungsprüfungsausschuss
b) Haupt- und Finanzausschuss
c) Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport
d) Werkausschuss (Ausschuss für den Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke
- Betriebszweig Abwasserbeseitigung)
e) Schulträgerausschuss
7. Wahl der/des ehrenamtlichen Beauftragten der Verbandsgemeinde für Gleichstellung
Der Verbandsgemeinderat fasste folgende Beschlüsse:
| - | die Wahl des ehrenamtlichen Beauftragten der Verbandsgemeinde Jockgrim für Gleichstellung wurde in offener Abstimmung per Handzeichen durchgeführt. |
| - | Herr Walter Zirker, wh. in Jockgrim, wurde für die Wahlperiode 2024/2029 zum ehrenamtlichen Beauftragten der Verbandsgemeinde Jockgrim für Gleichstellung gewählt. |
8. Wahl der/des ehrenamtlichen Beauftragten der Verbandsgemeinde für Inklusion
Der Verbandsgemeinderat fasste folgende Beschlüsse:
| - | die Wahl des ehrenamtlichen Beauftragten der Verbandsgemeinde Jockgrim für Inklusion wurde in offener Abstimmung per Handzeichen durchgeführt. |
| - | Herr Robert Schneider, wh. in Rheinzabern, wurde für die Wahlperiode 2024/2029 zum ehrenamtlichen Beauftragten der Verbandsgemeinde Jockgrim für Inklusion gewählt. |
9. Wahl der/des ehrenamtlichen Beauftragten der Verbandsgemeinde für Senioren
Der Verbandsgemeinderat fasste folgende Beschlüsse:
| - | die Wahl der ehrenamtlichen Beauftragten der Verbandsgemeinde Jockgrim für Senioren wurde in offener Abstimmung per Handzeichen durchgeführt. |
| - | Frau Kathleen Fahrentholz, wh. in Hatzenbühl, wurde für die Wahlperiode 2024/2029 zur ehrenamtlichen Beauftragten der Verbandsgemeinde Jockgrim für Senioren gewählt. |
10. Zwischenbericht zur Haushaltsführung der Verbandsgemeinde Jockgrim zum 30.06.2024
Gemäß § 21 I GemHVO ist der Gemeinderat mindestens halbjährlich über den Stand des Haushaltsvollzuges hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
Der Verbandsgemeinderat nahm dies zur Kenntnis.
11. Änderung der Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung der Turn- und Festhalle Rheinzabern bei der Grundschule „An der Römerstraße Rheinzabern“ zwischen der Verbandsgemeinde Jockgrim und der Ortsgemeinde Rheinzabern
Der Verbandsgemeinderat stimmte der Neufassung der Vereinbarung mit der Ortsgemeinde Rheinzabern über die gemeinsame Nutzung der Turn- und Festhalle Rheinzabern bei der Grundschule „An der Römerstraße Rheinzabern“ einstimmig zu.
12. Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kommunalen Holzvermarktung Pfalz GmbH
Der Verbandsgemeinderat stimmte der Ergänzung des §14 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages einstimmig zu.
13. Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Kommunalen Holzvermarktung Pfalz GmbH
- Als Mitglied für den Beirat der Kommunalen Holzvermarktung Pfalz GmbH wurde
Herr Arno Fried gewählt.
- Als stellvertretendes Mitglied für den Beirat der Kommunalen Holzvermarktung Pfalz GmbH wurde Herr Gottfried Müller gewählt.
14. Umsatzbesteuerung für Leistungen der öffentlichen Hand ab 2026
Es ist beabsichtigt, eine Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Bereich Umsetzsteuerrecht im Laufe des Jahres 2025 einzustellen, um die Umstellung des Umsatzsteuerrechts im Bereich der Kommunen voranzutreiben. Dementsprechend würde die Möglichkeit bestehen, die Optionsfrist nur bis 31.12.2025 zu ziehen und somit das neue Umsatzsteuerrecht ab 01.01.2026 anwenden.
Bürgermeister Wünstel informierte den Verbandsgemeinderat, dass die Aussicht bestehe, eine Steuerfachkraft im Lauf des ersten Quartals 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung von extern einstellen zu können, sofern die Gremien der Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde sich dafür entscheiden, die Umstellung bei der Umsatzsteuer zum 01.01.2026 zu vollziehen.
Über den weiteren Fortgang wird der Verbandsgemeinderat zu gegebener Zeit erneut informiert.
15. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans 2025
hier: Ausweisung einer „Sonderbaufläche Windkraft Rheinzabern Nord“ mittels isolierter Positivplanung
Der Ausweisung einer isolierten Positivplanung zur Ausweisung einer „Sonderbaufläche Windkraft Rheinzabern-Nord“ angelehnt an den beigefügten Lageplan wurde generell mehrheitlich zugestimmt. Der Flächennutzungsplan soll entsprechend fortgeschrieben werden. Die Interessen der Ortsgemeinde Neupotz hinsichtlich der Wohnbauentwicklung im Bereich Hardtwald sollen dabei berücksichtigt werden.
Die Niederschrift ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde Jockgrim unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Ratsgremien / Sitzungstermine / veröffentlicht. Unter dem Datum findet man die entsprechende Sitzung.