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Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 42/2025
Verbandsgemeinde Jockgrim
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Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2025 „Beschleunigungsgebiet Windkraft Rheinzabern Nord“ Verbandsgemeinde Jockgrim Ortsgemeinde Rheinzabern

Lageplan o.Massstab

Bekanntmachung der Annahme des Vorentwurfs des Flächennutzungsplans sowie der Veröffentlichung im Int

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Jockgrim in öffentlicher Sitzung am 30.09.2024, den entsprechenden Aufstellungsbeschluss und den Vorentwurf zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2025 „Sondergebiet Windkraft Rheinzabern Nord“ der Verbandsgemeinde Jockgrim angenommen und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 (Behördenbeteiligung) BauGB beschlossen. In gleicher Sitzung wurde auch beschlossen, gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung des v.g. Entwurfsplanes im Internet sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.

Diese Beschlüsse werden hiermit bekanntgemacht.

Aufgrund des aktuell neuen § 249c BauGB ist die Fläche nun als Beschleunigungsgebiet darzustellen. Der Titel wurde entsprechend angepasst.

Planungsanlass und Ziel:

Mit der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2025 „Beschleunigungsgebiet Windkraft Rheinzabern Nord“ wird folgendes Ziel verfolgt:

Die Gemeinde Rheinzabern möchte am nördlichen Rand ihrer Gemarkung einen Windpark ermöglichen. Deshalb soll durch die Ausweisung eines „Beschleunigungsgebiets für die Windenergie an Land“ im Flächennutzungsplan das Vorhaben unterstützt werden. Damit wird die Möglichkeit geschaffen weitere Windenergieanlagen zu errichten und so einen weiteren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und den Anteil regenerativer Energien an der Stromversorgung zu erhöhen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Windparks am Standort Rheinzabern zu schaffen, soll eine „Isolierte Positivplanung“ durchgeführt werden. Dies basiert auf den Grundlagen von § 245e Abs. 1 S. 5,6 BauGB. Demnach heißt es, dass, wenn die Grundzüge der Planung eingehalten werden, zusätzliche Flächen ausgewiesen werden dürfen. Die Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine Fläche für die Windenergie handelt und die Fläche nicht mehr als 25 % der bereits ausgewiesenen Flächen entspricht (Regelvermutung).

Im Planungsgebiet der Verbandsgemeinde Jockgrim wurden bislang 95,7 ha Fläche für die Windenergienutzung ausgewiesen. Der geplante Geltungsbereich in Rheinzabern hat eine Fläche von ca. 23,9 ha (ca. 24,97 %). Die Grenze von 25% wird demnach zwar knapp erreicht, aber nicht überschritten. Die Voraussetzungen der Isolierten Positivplanung sind somit erfüllt.

Die Fläche wird aufgrund der Regelungen des § 249c Abs. 1 BauGB, auf Grundlage der Umsetzung der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 (RED III), als Beschleunigungsgebiet ausgewiesen. Denn werden im Flächennutzungsplan Windenergiegebiete gemäß § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes dargestellt, sind diese vorbehaltlich des Absatzes 2 zugleich als Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land darzustellen.

Das Gebiet wird derzeit hauptsächlich landwirtschaftlich als Ackerland genutzt und ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan 2025 der Verbandsgemeinde Jockgrim als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Zudem wird das Plangebiet von einer oberirdischen Hauptversorgungsleitung durchquert. Östlich des Gebiets befinden sich zwei archäologische Denkmäler bzw. archäologische Fundstellen, die teilweise innerhalb des Geltungsbereichs liegen. Darüber hinaus wird das Plangebiet im Westen von einer Produktfernleitung für Öl sowie einer Richtfunkstrecke durchquert.

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des geplanten „Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land“ liegt nördlich der Ortslage von Rheinzabern, südlich des Scheidbachs und nördlich der L 549. Das Plangebiet ist zusammenhängend und wird durch Feldwege erschlossen. Die Fläche besteht hauptsächlich aus intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen. Westlich grenzt die L 540 an das Gebiet, und in 450 m Entfernung östlich verläuft die B 9. Angrenzend an das Plangebiet befinden sich weitere landwirtschaftliche Flächen. Westlich der L 540 liegen zudem Waldflächen.

Die Teilfortschreibung umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Rheinzabern mit folgenden Flur-stücknummern:

Vollständig: 5596, 5598, 5599, 5600, 5601, 5602, 5603, 5604, 5605, 5606, 5607, 5608.

Teilweise: 5583, 5584, 5585, 5586, 5587, 5588, 5589, 5590, 5591, 5592, 5594 (Weg), 5595 (Weg), 5597, 5609, 5610, 5611, 5612, 5640 (Weg), 5641, 5642, 5643, 5644, 5645, 5646, 5647, 5648, 5649, 5650, 5651, 5652, 5653, 5654, 5655, 5656, 5657, 5658, 5659, 5660, 5661, 5662, 5663, 5664, 5665, 5666, 5667, 5668, 5669, 5670, 5671, 5672, 5673, 5674, 5705 (Weg), 5767, 5768, 5769, 5770, 5771, 5772, 5773, 5774, 5775, 5776, 5777, 5778, 5779, 5780, 5781, 5782, 5783, 5784, 5785, 5786, 5787, 5788, 5789, 5790, 5791, 5792, 5793, 5794, 5795, 5796, 5797.

Insgesamt umfasst der Geltungsbereich der Teilfortschreibung eine Fläche von ca. 23,9 ha.

Veröffentlichung im Internet sowie öffentliche Auslegung

gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für das „Beschleunigungsgebiet Windkraft Rheinzabern Nord“ und deren Begründung stehen während der Dauer

der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 17.10.2025 bis einschließlich 19.11.2025

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Jockgrim unter https://bauleitplanung.vg-jockgrim.de zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Des Weiteren sind die Unterlagen im v.g. Zeitraum auch im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt der o.a. Bauleitplanentwurf und deren Begründung, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstr. 22, Fachbereich 3, Bauen, Planen und Umwelt, Zimmer 107, während der Dienststunden von Mo. – Fr. 08:30 – 12:00 Uhr,

Mo. zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr und Do. 14:00 Uhr – 16:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel.-Nr.: 07271-599-150 od.160 bzw. unter der E-Mail-Adresse bauleitplanung@vg-jockgrim.de zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Äußerungen können bis zum 19.11.2025 vorgebracht werden.

Hinweise:

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen zu der Bauleitplanung können schriftlich, auch elektronisch od. durch Fax oder in sonstiger Weise, oder mündlich zur Niederschrift der Verbandsgemeindeverwaltung, Untere Buchstr. 22, 76751 Jockgrim, zugesandt werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per E-Mail an die Adresse bauleitplanung@vg-jockgrim.de übermittelt werden. Sofern die Abgabe einer Stellungnahme zur Niederschrift gewünscht ist, bitten wir Sie uns unter o. g. Telefonnummern zu kontaktieren. Sollten Sie Fragen zu den Planunterlagen haben, stehen wir Ihnen auch hier im Rahmen der o. a. Dienststunden gerne zur Verfügung.

Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und dem Verbandsgemeinderat Jockgrim zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die o. a. Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

Des Weiteren wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass bei Flächennutzungsplänen eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Informationen zu der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) finden Sie unter der Adresse

https://www.vg-jockgrim.de/datenschutz

76751 Jockgrim, den 07.10.2025
gez.:
Wünstel
Bürgermeister