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Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 43/2024
Verbandsgemeinde Jockgrim
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Wahl des Beirates für Migration und Integration der Verbandsgemeinde Jockgrim

Bekanntmachung

über Zeit und Ort des Zusammentritts des Briefwahlvorstandes

die Zusendung der Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten und

die Rücksendung des Wahlbriefes an den Wahlleiter oder den Briefwahlvorstand

I.

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 bestimmt, dass die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Verbandsgemeinde Jockgrim insgesamt im Wege der Briefwahl stattfindet. Die Wahlberechtigten erhalten bis zum 31. Oktober 2024 auf dem Postwege den Wahlschein, einen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag, eine Erläuterung zur Durchführung der Briefwahl und einen an den Wahlleiter adressierten Wahlbriefumschlag.

II.

Sollten Sie bis zum 31. Oktober 2024 Ihre Unterlagen nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim -Wahlamt-, Untere Buchstraße 22, 76751 Jockgrim. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis spätestens am 8. November 2024, 18 Uhr, angefordert werden.

III.

Der Wahlschein ist vom Wahlberechtigten zu unterschreiben, mit der Erklärung, dass er selbst gewählt hat. Sofern sich der Briefwähler einer Hilfsperson bedient hat, hat diese an Eides statt zu versichern, dass sie den Stimmzettel nach Maßgabe des Willens des Briefwählers ausgefüllt hat.

IV.

Der Wahlbrief ist an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Adresse so rechtzeitig zu übersenden, dass dieser spätestens am 10. November 2024 bis 18 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstraße 22, 76751 Jockgrim, eingeht. Der Wahlbrief ist auch rechtzeitig eingegangenen, wenn er am 10. November 2024 bis 18 Uhr beim Briefwahlvorstand abgegeben wird. Der Wahlbrief muss von der Wählerin oder dem Wähler nicht freigemacht werden.

V.

Der Briefwahlvorstand tritt zur Feststellung des Briefwahlergebnisses am 10. November 2024 um 15 Uhr im Ratssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstraße 22, 76751 Jockgrim, zusammen. Die Tätigkeit des Briefwahlvorstandes ist öffentlich. Jedermann hat ungehinderten Zutritt zum Sitzungsraum des Briefwahlvorstandes.

Jockgrim, 21.10.2024
gez.: Karl Dieter Wünstel
Bürgermeister und zugleich als Wahlleiter