Fl.St.Nr.: 1249
Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Aufstellungsbeschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hatzenbühl hat in seiner Sitzung am 01.10.2024 gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Aufstellung der Ergänzungssatzung
“Frühlingstr.2“, beschlossen.
Ebenso hat der Gemeinderat in gleicher Sitzung am 01.10.2024 beschlossen, den Entwurf der Ergänzungssatzung “Frühlingstr. 2“, gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Diese Beschlüsse werden hiermit bekanntgemacht.
Die Planung umfasst neben dem Entwurfsplan, der Begründung (mit Aussagen zu den Schutzgütern gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 a – f BauGB, Tiere, Pflanzen u. biologische Vielfalt, Fläche u. Böden, Wasser, Klima u. Luft, Landschaft, Natur 2000 Gebiete, Menschen u. Gesundheit, Kultur- u. sonstige Sachgüter, Vermeidung von Emissionen u. sachgerechte Umfang mit Abfällen u. Abwässern, Erneuerbaren Energien), den Textlichen Festsetzungen, noch folgendes umweltbezogenes Gutachten:
Artenschutzrechtliche Potentialanalyse (WSW Kaiserslautern, August 2024) mit Aussagen zu Avifauna, Haselmaus, Eidechsenarten, Biotoptypenkartierung,
Vermeidungsmaßnahmen.
Die Unterlagen liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 04.11.2024 bis 03.12.2024 einschließlich
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstr. 22, Abteilung Bauliche Infrastruktur, Zimmer 107, während der Dienststunden von Mo. – Do. 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Freitag 08:30 – 12:00 Uhr, Mo. zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr und Do. 14:00 Uhr – 16:00 Uhr nur nach telefonischer Vereinbarung
unter der Tel.-Nr.: 07271-599-150 oder unter der E-Mail-Adresse bauleitplanung@vg-jockgrim.de zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Darüber hinaus stehen in diesem Zeitraum die o.a. Entwurfsunterlagen der
Ergänzungssatzung im Internet unter https://bauleitplanung.vg-jockgrim.de als zusätzliche Information zur Verfügung.
Des Weiteren sind die Unterlagen auch im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Äußerungen können bis zum 03.12.2024 vorgebracht werden.
Gerne per E-Mail an bauleitplanung@vg-jockgrim.de. Diese werden geprüft und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o.a. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweise:
Für die öffentliche Auslegung der Bauleitpläne bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten:
| 1. | Wir bitten Sie, bevorzugt die elektronischen Medien zur Einsichtnahme der Planunterlagen zu nutzen. Sollten Sie Fragen zu den Planunterlagen haben, stehen wir Ihnen im Rahmen der o. a. Dienststunden gerne telefonisch zur Verfügung. |
| 2. | Eine Einsichtnahme der Planunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung ist nur nach telefonischer Vereinbarung unter der o. g. Telefonnummer oder der E-Mailadresse möglich. |
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| Dieses Verfahren dient der Regulierung des Publikumsverkehrs und auch dem Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger. Sollten Sie Fragen zu den Planunterlagen haben, stehen wir Ihnen auch hier im Rahmen der o. a. Dienststunden gerne telefonisch zur Verfügung. |
| 3. | Anregungen und Stellungnahmen zu der Bauleitplanung können schriftlich, auch elektronisch od. durch Fax oder in sonstiger Weise, oder mündlich zur Niederschrift der Verbandsgemeindeverwaltung, Untere Buchstr. 22, 76751 Jockgrim, zugesandt werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per E-Mail an die Adresse bauleitplanung@vg-jockgrim.de übermittelt werden. Sofern die Abgabe einer Anregung oder Stellungnahme zur Niederschrift gewünscht ist, bitten wir Sie uns unter o. g. Telefonnummer zu kontaktieren. |
Planungsanlass und Ziel:
Die Ortsgemeinde Hatzenbühl plant mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung eine Ergänzungssatzung aufstellen, um die Grenzen der Gemeinde genau zu definieren. Zudem sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Umbau und die Erweiterung eines Bestandwohnhauses zu einem Zweifamilienhaus auf der Fläche geschaffen werden.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand der Gemeinde Hatzenbühl in der Frühlingstraße. Die Frühlingstraße ist eine kleine Nebenstraße, die von der Lindenstraße abgeht, welche in den Ort sowie nach Herxheim führt.
Südlich grenzt ein weiteres Gebäude im Bestand sowie daran anschließend ein geplantes Neubaugebiet an. Im Osten grenzt das der Geltungsbereich direkt an das Siedlungsgefüge an. Die Bebauung des vorliegenden Grundstücks sollte daher sowohl gestalterisch einen Beitrag zur räumlichen Ortsrandfassung leisten als auch nutzungsstrukturell die umgebenden Nutzungen respektieren.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke, Fl.St.Nr.: 1249, 1250, 1248 (teilweise öffentliche Verkehrsfläche), mit einer Gesamtgröße von ca. 3.440 m².
Der räumliche Geltungsbereich der v.g. Ergänzungssatzung ist aus dem beigefügten Planauszug, der Bestandteil des Beschlusses ist, zu entnehmen.
Die Detailabgrenzung ergibt sich aus dem nachfolgend beigefügten Planauszug, der Bestandteil der Veröffentlichung ist.
Informationen zu der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) finden Sie unter der Adresse www.vg-jockgrim.de/datenschutz