1. Erweiterung Gewerbegebiet „Gereutäcker“
Von den vorgestellten Erschließungsvarianten des Ing.-Büros FMZ, Karlsruhe, für die Erweiterung des Gewerbegebietes „Gereutäcker“ (Nord-Süd-Achse) soll einstimmig die Variante 1 in die weitere Planung gehen.
Statt dem hier ausgewiesenen Gehweg auf der Ostseite (zwischen den angrenzenden Gewerbegrundstücken und der Erschließungsstraße) soll jedoch ein Grünstreifen angelegt werden.
2. Vorstellung der "Gemeinde-App Hatzenbühl"
Die Entscheidung über die Beteiligung an der Gemeinde-App Hatzenbühl wurde zunächst einstimmig zurückgestellt.
Herr Kay Bohlender wurde beauftragt, bis zur nächsten Gemeinderatssitzung eine schriftliche Dokumentation bezüglich dem Aufbau der App, den detaillierten Kosten sowie Angaben über die für die App verantwortlichen Personen vorzulegen.
Außerdem wurde die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, inwieweit die App rechtlich umsetzbar ist.
Die Vorlage soll zunächst den Fraktionen vorgelegt werden und anschließend im Gemeinderat behandelt werden.
3. Gewährung von Vereinszuschüssen für das Jahr 2021
Der Ortsgemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:
| - | Dem ASV Hatzenbühl e.V. wurde ein allgemeiner Jugendzuschuss in Höhe von 15,00 € (3 x 5,00 €) gewährt. |
| - | Dem Freundeskreis Hatzenbühl - St. Martin - Belle - Roche e.V. wurde ein allgemeiner Jugendzuschuss in Höhe von 55,00 € (11 x 5,00 €) gewährt. |
| - | Den Hatzebehler Fasenachtern wurde ein allgemeiner Jugendzuschuss in Höhe von 90,00 € (18 x 5,00 €) gewährt. |
| - | Der Jugendfeuerwehr wurde ein allgemeiner Jugendzuschuss in Höhe von 35,00 € (7 x 5,00 €) gewährt. |
| - | Dem Musikverein Hatzenbühl e.V. wurde ein allgemeiner Jugendzuschuss in Höhe von 685,00 € (137 x 5,00 €) gewährt. |
| - | Dem Sportschützenverein Hatzenbühl e.V. wurde ein allgemeiner Jugendzuschuss in Höhe von 55,00 € (11 x 5,00 €), ein Gerätezuschuss in Höhe von 177,04 € (10 % von 1.770,35) und folgender Sonderzuschuss: |
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| 8 x 15,00 € für die Teilnahme an Landesmeisterschaften = 120,00 € |
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| 4 x 25,00 € für die Teilnahme an deutschen Meisterschaften = 100,00 € |
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| 3 x 50,00 € für die Teilnahme an internationalen Meisterschaften = 150,00 € |
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| Summe: = 370,00 € |
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| gewährt. |
| - | Dem Sportverein 1920 Hatzenbühl e.V. wurde ein allgemeiner Jugendzuschuss in Höhe von 695,00 € (139 x 5,00 €) gewährt. |
| - | Den Südpfälzer Faschingsfreunden wurde ein allgemeiner Jugendzuschuss in Höhe von 15,00 € (3 x 5,00 €) und ein Gerätezuschuss in Höhe von 16,56 € (10 % von 165,60 €) gewährt. |
| - | Dem Turnverein Palatia Hatzenbühl e.V. wurde ein allgemeiner Jugendzuschuss in Höhe von 1.190,00 € (238 x 5,00 €) und folgender Sonderzuschuss: |
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| 6 x 25,00 € für die Teilnahme an deutschen Meisterschaften = 150,00 € |
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| gewährt. |
4. Aufgabenübertragung Breitbandausbau auf Verbandsgemeinde nach § 67 Abs. 5 GemO;
Gemeinsames Förderprojekt graue Flecken mit der Verbandsgemeinde Rülzheim
Die Ortsgemeinde Hatzenbühl beteiligt sich einstimmig am Breitband-Förderprojekt zum Ausbau der grauen Flecken und überträgt hierzu temporär für die Laufzeit des Projekts die Aufgabe gemäß § 67 Abs. 5 Gemeindeordnung an die Verbandsgemeinde Jockgrim.
Der Gemeinderat stimmt außerdem zu, dass die Verbandsgemeinde Jockgrim ermächtigt wird, das Förderprojekt im Rahmen einer interkommunalen Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde Jockgrim gemeinsam durchzuführen und hierzu alle notwendigen Schritte einzuleiten.
Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, zu diesem Zweck mit der Verbandsgemeinde Jockgrim einen öffentlich-rechtlichen Vertrag gemäß den §§ 54 ff. VwVfG für die Laufzeit des Förderprojekts abzuschließen.
Der konkrete Ausbaubeschluss erfolgt nach Abschluss der Planungsphase durch die Ortsgemeinde Hatzenbühl. Diese Regelung wurde in den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit aufgenommen.
5. 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Jockgrim 2025 in der Ortsgemeinde Jockgrim im Bereich Gewanne „Greut“;
hier: Ausweisung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung „Kommunaler Holzlagerplatz“
Zustimmung der Ortsgemeinde Hatzenbühl gem. § 67 Abs. 2 S. 2 GemO i.V.m. § 203 Abs. 2 S. 2 BauGB
Die Ortsgemeinde Hatzenbühl stimmte gemäß § 67 Abs. 2 S. 2 GemO i.V.m. § 203 Abs. 2 S. 2 BauGB der v.g. 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Jockgrim 2025 einstimmig zu.
6. Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag auf Neubau einer Wohneinheit auf der bestehenden Halle in 76770 Hatzenbühl, Maxstr. 9, Flurst.-Nr. 699
Der Antrag wurde abgelehnt.
Die Ablehnung wurde damit begründet, dass angezweifelt wird, dass die im Plan dargestellten Stellplätze aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten (Hallennutzung) so umgesetzt werden können.
7. Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage in 76770 Hatzenbühl, Feigenberg 2, Flurst.-Nr. 1389/5 (wiederholte Beratung)
Dem vorliegenden Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage in 76770 Hatzenbühl, Feigenberg 2, Flurst.-Nr. 1389/5, wurde hiermit zugestimmt und das erforderliche gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB hierzu einstimmig erteilt.
8. Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag auf Anbau einer Dachterrasse und einer Außentreppe in 76770 Hatzenbühl, Fliederweg 2, Flurst.-Nr. 1231/1
Gegen den Anbau einer Dachterrasse sowie einer Außentreppe beim Anwesen Fliederweg 2, Flurst.-Nr. 1231/2, in 76770 Hatzenbühl, bestanden bauplanungsrechtlich keine Bedenken.
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde daher zum vorliegenden Bauantrag einstimmig erteilt.
Die Niederschrift ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde Jockgrim unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Ratsgremien / Sitzungstermine / veröffentlicht. Unter dem Datum findet man die entsprechende Sitzung.