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Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 44/2022
Verbandsgemeinde Jockgrim
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Bericht zur Sitzung des Verbandsgemeinderates Jockgrim am 26.09.2022

1 Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrhauses Neupotz

Den Auftrag zur Erstellung der Tragwerksplanung für die Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrhauses Neupotz erhielt einstimmig das Büro B. Roth, Jockgrim, zum Angebotspreis von 63.083,62 € brutto.

2 Erweiterung der Lina-Sommer-Grundschule Jockgrim

Der vorgestellten Entwurfsplanung für die Erweiterung der Grundschule Jockgrim wurde einstimmig zugestimmt. Auf dieser Grundlage können der Zuschussantrag gestellt und die Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben werden.

3 3. Teilfortschreibung Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Jockgrim in der Ortsgemeinde Jockgrim im Bereich Gewanne „Greut“

hier: Ausweisung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung: Kommunaler Holzlagerplatz

a) Der Verbandsgemeinderat nahm die im Rahmen der 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Jockgrim 2025, während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Einwendungen sowie Stellungnahmen zur Kenntnis.

Dem Entwurf des Flächennutzungsplanes wurde ohne Änderungen der Darstellungen sowie mit den vom beauftragten Planungsbüro vorgeschlagenen redaktionellen Hinweise, die Bestandteil dieses Beschlusses sind, einstimmig zugestimmt.

b) Die Verwaltung wird beauftragt, die Zustimmung der Ortsgemeinden gemäß § 67 Abs. 2 S. 2 der Gemeindeordnung einzuholen.

4 Information zum Stand des Verfahrens "Pendlerradroute Schifferstadt - Wörth"

Die Metropolregion Rhein-Neckar, der Landebestrieb Mobilität Rheinland-Pfalz sowie das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz projektieren die Schaffung einer sogenannten Pendler-Radroute zwischen Schifferstadt und Wörth. Diese soll sich als Alternative bzw. Ergänzung zum PKW-, Bus und Bahnverkehr etablieren und so nachhaltig zum Klima- und Umweltschutz beitragen.

Neben der Verbandsgemeinde Jockgrim (vertraglich übernommene Baulast für den Radweg am südlichen Ortsausgang Rheinzabern entlang der L 540 bis zur IGS) sind die Ortsgemeinden Rheinzabern und Jockgrim von einer möglichen Streckenführung tangiert.

Bürgermeister Wünstel informiert darüber, dass im Rahmen des Landesprojektes bereits mehrere Abstimmungsrunden stattgefunden haben. Aktuell führt das vom LBM beauftragte Büro Gespräche bezüglich der konkreten Streckenfestlegungen. Dabei spielt neben den Kosten aus Sicht der Ortsgemeinden Rheinzabern und Jockgrim sowie der Verbandsgemeinde vor allem mögliche praktische Auswirkungen eine Rolle, beispielsweise sofern die Ausweisung der Pendlerradroute zum Wegfall von Parkplätzen entlang der L 540 im Innerort Jockgrim führen sollte.

Sofern ein Konsens zwischen den Beteiligten möglich ist, steht der weiteren Projektbeteiligung aus Sicht der Verwaltung nichts entgegen. Der Ausstieg aus dem weiteren Verfahren soll jederzeit möglich sein.

Der Verbandsgemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

5 Breitbandausbau im Rahmen des "Graue-Flecken"-Förderprogrammes

1) Der Verbandsgemeinderat nahm die Informationen über die beabsichtigte Kooperation mit der Verbandsgemeinde Rülzheim mit dem Ziel, im Wege einer gemeinsamen Antragstellung einen weiteren Breitbandausbau in den Ortsgemeinden über das „graue Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landau zu erreichen, zur Kenntnis und stimmte dem vorliegenden Entwurf des Kooperationsvertrages einstimmig zu.

2) Der Verbandsgemeinderat stimmte, vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Ortsgemeinde, der Aufgabenübertragung der Breitbandversorgung von den Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde gemäß § 67 Abs. 5 GemO zur Realisierung des weiteren Breitbandausbaus in den Ortsgemeinden über das „graue Flecken“-Förderprogramm sowie dem vorliegenden Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übernahme der nicht durch Zuschüsse gedeckten Kosten im Zuge der Beteiligung am Breitbandprojekt zu.

6 Kommunales Energie- und Klimaschutzmanagement

1) Der Verbandsgemeinderat nahm die Informationen über die Fördermöglichkeiten zur Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes durch eine/einen Klimaschutzmanagerin/-manager zur Kenntnis und bevollmächtigte die Verwaltung, im Stellenplan der Verbandsgemeinde Jockgrim die Voraussetzungen dafür zu schaffen, im Jahr 2023 eine Vollzeitkraft für diese Aufgabe zu suchen und einstellen zu können.

2) Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, im Vorgriff auf die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2023 mit Stellenplan bereits einen entsprechenden Antrag auf Förderung der Personalaufwendungen zu stellen.

7 Antrag der FWG-Fraktion: "Klimaneutrale Verbandsgemeinde Jockgrim"

Die Verbandsgemeinde Jockgrim soll bis zum Jahr 2035 klimaneutral werden. Es soll ein entsprechendes Konzept mit klaren Zielvorgaben erarbeitet werden, dass die notwendigen Schritte aufzeigt. Diese sollen mit den Ortsgemeinden, der Bevölkerung sowie ansässigen Unternehmen diskutiert und auf den Weg gebracht werden. Soweit möglich wird versucht, zur Unterstützung der Konzepterstellung und der Umsetzung von Maßnahmen Fördergelder zu generieren (z.B. Klimaschutzrichtlinie des Bundes, LEADER).

8 Flächendeckendes Sirenenwarnnetz im Landkreis Germersheim

Die Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim wurde einstimmig ermächtigt, gegenüber der Kreisverwaltung Germersheim die Kostenübernahmezusage für die Einrichtung des flächendeckenden Sirenenwarnnetz im Landkreis Germersheim abzugeben. Die Kostenübernahmezusage gilt für ein Drittel der Kosten, welche durch den Aufbau des Sirenenwarnnetzes im Bereich der Verbandsgemeinde Jockgrim entstehen sowie für ein Drittel der künftigen Wartungskosten für die im Verbandsgemeindegebiet aufgebauten Sirenenanlagen.

9 Ergänzung der Satzung über die Betreuungsangebote in den Grundschulen im Verbandsgemeindebereich und die Erhebung von Eltern- und Verpflegungskostenbeiträgen

Die Satzung über die Betreuungsangebote in den Grundschulen im Verbandsgemeindebereich und die Erhebung von Eltern- und Verpflegungskostenbeiträgen vom 13.07.2022 in § 2 wurde durch folgenden Absatz 5 erweitert:

5. Liegen der Verwaltung zum Anmeldeschluss zehn verbindliche Anmeldungen für ein neues Betreuungsangebot vor, dann wird die Realisierung des Angebotes geprüft.

10 Freigabe zur Ausschreibung für die TV-Inspektion mit Kanalreinigung im Bereich der VG Jockgrim für das Jahr 2023

Der Verbandsgemeinderat erteilte einstimmig die Freigabe zur Ausschreibung für die TV-Inspektion mit Kanalreinigung durch das Büro HWB-Concept in Rheinzabern. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen im Wirtschaftsplan 2023 bereitgestellt werden.

11. Nachwahlen in Ausschüsse

1)

Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, die Nachwahl in den Werkausschuss offen, per Handzeichen (Akklamation) durchzuführen.

2)

Als Mitglied in den Werkausschuss wurde einstimmig gewählt: Herr Peter Ullmer, Rheinzabern.

12. Annahme von Spenden, Sponsoring

Folgenden Sponsoringleistungen und Spendenannahmen wurde einstimmig zugestimmt:

-

Sponsoringleistung der Thüga Energie GmbH in Höhe von 500,00 € anlässlich des Tages des offenen Denkmales am 11.09.2022 im Rahmen des 50-jährigen Jubiläums der Verbandsgemeinde Jockgrim.

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Spende der VR-Bank Südpfalz in Höhe von 1.500,00 €, sowie der Stadtwerke Speyer in Höhe von 500,00 €, anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Verbandsgemeinde Jockgrim.

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Spende der Sparkasse Südpfalz in Höhe von 500,00 € anlässlich des Jubiläumslaufs am 02.10.2022 im Rahmen des 50-jährigen Jubiläums der Verbandsgemeinde Jockgrim.

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Spende der Sparkassenstiftung zur Förderung von Kunst, Kultur und Sport, Vorsitzender Dr. Fritz Brechtel, in Höhe von 1.000,00 €, anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Verbandsgemeinde Jockgrim.

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Spende des Lions-Club Schifferstadt, Goldener Hut, in Höhe von 435,00 € zur Unterstützung des MFM-Präventionsprogramm „KörperWunderWerkstatt“ an die Grundschule „An der Römerstraße“ in Rheinzabern.

13. Zwischenbericht zur Haushaltsführung zum 30.06.2022

Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO ist der Verbandsgemeinderat mindestens halbjährlich über den Stand des Haushaltsvollzuges hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

Der Verbandsgemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

Die Niederschrift ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde Jockgrim unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Ratsgremien / Sitzungstermine / veröffentlicht. Unter dem Datum findet man die entsprechende Sitzung.