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Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 44/2023
Verbandsgemeinde Jockgrim
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Bekanntmachung

Der Verbandsgemeinde Jockgrim wurde mit Bescheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt vom 17.10.2023 die gehobene Erlaubnis (§ 15 Abs. 1 WHG, § 16 LWG für Benutzungen nach § 9 WHG) für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Bereich der Erweiterung des Gewerbegebietes „Gereutäcker“ in Hatzenbühl in das Grundwasser erteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass

1.

eine Ausfertigung des Bescheides mit den zugrundeliegenden Planunterlagen während eines Zeitraums von zwei Wochen vom 06.11.2023 bis 20.11.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Zimmer 110, Untere Buchstraße 22, 76751 Jockgrim zur Einsicht ausliegt;

2.

mit dem Ende der Auslegungsfrist der Wasserrechtsbescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt;

3.

Rechtsbehelfe gegen die Erlaubniserteilung nur von Personen eingelegt werden können, die im förmlichen Verfahren bereits form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben;

4.

der Erlaubnisbescheid und die dem Vorhaben zugrunde liegenden Planunterlagen im vorstehenden Zeitraum auch über die Internetseite der SGD Süd:

https://sqdsued.rlp.de/service/oeffentlichkeitsbeteiliqunq-bekanntmachunqen

unter dem folgendem Link abrufbar sind:

https://ldi-safe.rlp.de/index.php/s/AnFPxEndt2TdY98