Titel Logo
Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 44/2024
Verbandsgemeinde Jockgrim
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Steuerfälligkeit zum 15.11.2024

Wir weisen darauf hin, dass am 15.11.2024 die vierte Grundsteuerrate sowie die vierte Gewerbesteuervorauszahlung für das Jahr 2024 fällig werden.

Der Grund- und Gewerbesteuerbescheid gilt als Dauerbescheid auf unbestimmte Zeit, daher erhalten Sie keine gesonderte Zahlungsaufforderung.

Sofern Sie nicht an unserem Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir um pünktliche Einhaltung des Zahlungstermins, damit Mahngebühren und Säumniszuschläge vermieden werden können.