Die Friedhofsverwaltung der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim möchte alle Nutzungsberechtigten, die ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte auf dem Friedhof Hatzenbühl haben, freundlich darauf hinweisen, dass die Gräber fortlaufend zu pflegen und in standzuhalten sind (vgl. § 25 der Friedhofssatzung Hatzenbühl).