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Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 44/2025
Ortsgemeinde Hatzenbühl
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Hinweis an alle Nutzungsberechtigten einer Grabstätte

Die Friedhofsverwaltung der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim möchte alle Nutzungsberechtigten, die ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte auf dem Friedhof Hatzenbühl haben, freundlich darauf hinweisen, dass die Gräber fortlaufend zu pflegen und in standzuhalten sind (vgl. § 25 der Friedhofssatzung Hatzenbühl).