Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug gem. §17 Bundesmeldegesetz bei der Meldebehörde anzumelden. Bei verspäteter Anmeldung kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.
Nähere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Tel. 07271 599-125 oder Sie schreiben uns eine E-Mail an
buergerbuero@vg-jockgrim.de und auf unserer Homepage.