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Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 46/2023
Verbandsgemeinde Jockgrim
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Informationen aus dem Bürgerbüro

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug gem. §17 Bundesmeldegesetz bei der Meldebehörde anzumelden. Bei verspäteter Anmeldung kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.

Nähere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Tel. 07271 599-125 oder Sie schreiben uns eine E-Mail an

buergerbuero@vg-jockgrim.de und auf unserer Homepage.