der Beendigung der Zweckvereinbarung über die Bestellung von kommunalen Vollzugsbeamten und kommunalen Vollzugsbeamtinnen zwischen der Verbandsgemeinde Jockgrim und der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land zum 31.12.2023
Die am 10.07.2012 geschlossene Zweckvereinbarung wurde seitens der Verbandsgemeinde Jockgrim am 05.06.2023 mit Wirkung zum 31.12.2023 gekündigt.
Gemäß § 12 Abs. 5 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) ist die Aufhebung bzw. Beendigung der Zweckvereinbarung öffentlich bekannt zu machen.