Vermehrt wird Müll achtlos, in den meisten Fällen auch vorsätzlich in der Landschaft oder auf der Straße entsorgt. Das sieht nicht nur unansehnlich aus oder führt zu Geruchsbelästigungen, es stellt auch möglicherweise eine konkrete Gefahr für die Umwelt dar. Die Entsorgung verursacht hohe und unnötige Kosten, die von der Allgemeinheit letztlich zu tragen sind. Unverständlich zudem, weil dieser Müll auch Zuhause problemlos und teilweise auch kostenlos, entsorgt werden kann.
Abfälle dürfen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen entsorgt werden.
Wer Abfälle vorsätzlich oder fahrlässig illegal entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße belangt werden.
Wenn Sie Personen beobachten, die illegal Müll entsorgen und namentlich benennen können oder Sie das Kennzeichen des Verursachers entnehmen können, informieren Sie bitte schriftlich die Ordnungsbehörde.
Helfen Sie mit, solche Vorfälle wie diese zu reduzieren:
Die Bevölkerung und die Umwelt dankt es Ihnen!