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Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 49/2024
Ortsgemeinde Hatzenbühl
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Bericht zur Sitzung des Gemeinderates Hatzenbühl am 05.11.2024

1 Verpflichtung von Ratsmitgliedern

Frau Gertrud Werling und Herr Jürgen Wünstel wurden gemäß § 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung verpflichtet.

2 Information über den Verfahrensstand beim Hauptbetriebsplan für eine 3D-Seismik im Bereich des Erlaubnisfeldes „Bertha“, Wärmewerk Wörth

Bei der nächsten Sitzung des Gemeinderates soll ein Vertreter der Verbandsgemeinde und der WärmeWerke Wörth GmbH anwesend sein, um offene Fragen zu beantworten.

3 Einwohnerfragestunde

Es wurden einige Fragen gestellt die vom Vorsitzenden und Bürgermeister beantwortet wurden.

4 Bericht über die Einwohnerversammlung vom 15.10.2024

Der Vorsitzende teilte folgendes mit:

  1. Entwicklung des „Hinter- Oberdorfes“ wurde geklärt
  2. Neubau Kita Planung wurde geklärt
  3. Die Verkehrsbehinderungen durch 2 Gerüste wurde ebenfalls geklärt.
  4. Flüchtlingsthema wurde geklärt
  5. Manche Bürger würden Ihre Hecken und Bäume nicht ordentlich pflegen. Dies unterliegt der Hoheit des Ordnungsamtes. Die Bürger können es dorthin melden.
  6. Eine fehlende Beschilderung an der Kreuzung wurde nachgerüstet.
  7. Das Geländer am Feldlachgraben befindet sich in Produktion und wird noch dieses Jahr ausgetauscht.

Der Ortsgemeinderat nahm hiervon Kenntnis.

5 Wahl der Ausschüsse des Gemeinderates

Der Ortsgemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

- Die Wahl erfolgte per Akklamation. Alle Ausschüsse des Gemeinderates wurden auf einmal in einem Wahlgang gewählt.

- Dem gemeinsamen Wahlvorschlag zur Besetzung folgender Ausschüsse des Gemeinderates wurde zugestimmt:

Haupt- und Finanzausschuss

Rechnungsprüfungsausschuss

Ausschuss für Bauen, Liegenschaften und Klimaschutz

Ausschuss für Verkehr, Umwelt und Dorfgestaltung

Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales

Kulturausschuss

6 Planungsstand Kita Neubau

Die weitere Planung/ Ausschreibung für den Neubau der Kita soll bis zum Termin und dessen Ergebnis zur Bedarfsplanung der Kitaplätze am 08.11.2024 einstimmig ausgesetzt werden.

7 Widmung in der Gemarkung der Ortsgemeinde Hatzenbühl

hier: Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) von Rheinland-Pfalz

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des LStrG wurde die vorerwähnte Verkehrsfläche als Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3a LStrG) einstimmig dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

8 Anträge der Fraktion Bürger für Hatzenbühl e.V.;

a) Erstellen eines Bebauungsplans im Ortskern von Hatzenbühl

b) Neubewertung der Nutzung der gemeindeeigenen, ausgewiesenen Flächen für regenerative Energien wie Windkraft und PV-Anlagen

Der Ortsgemeinderat stimmte dem Antrag der Bürger für Hatzenbühl einstimmig zu und erteilte folgenden Prüfauftrag:

  1. Erhebung der für PV-Nutzung geeigneten gemeindeeigenen Dachflächen.
  2. Prüfung von Standorten für Freiflächen-PV-Nutzung.
  3. Rechtliche und wirtschaftliche Prüfung einer höheren Beteiligung an den Erträgen des Windparks Hatzenbühl.
  4. Berücksichtigung vorgenannter Prüfergebnisse bei der kommunalen Wärmeplanung.

Die Niederschrift ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde Jockgrim unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Ratsgremien / Sitzungstermine / veröffentlicht. Unter dem Datum findet man die entsprechende Sitzung.