Die Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH hat mit Schreiben vom 02.01.2024 bei der Oberen Landesplanungsbehörde der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) für die Erweiterung des Tagebaus Neupotz nach § 17 Landesplanungsgesetz i.V.m. § 15 Raumordnungsgesetz beantragt. Die Raumbedeutsamkeit des Vorhabens macht die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) notwendig.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an diesem Verfahren werden die der Planung zugrundeliegenden Unterlagen öffentlich zu jedermanns Einsicht in der Zeit
von 12.02.2024 bis 12.03.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstraße 22, Zimmer 310, zu den Servicezeiten ausgelegt.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an diesem Verfahren werden die der Planung zugrundeliegenden Unterlagen auch öffentlich im Internet unter www.sgdsued.rlp.de (unter Service - Öffentlichkeitsbeteiligung-Bekanntmachungen - Raumordnung) bis zum 01.03.2024 ausgelegt.
Die Einsichtnahme der Antragsunterlagen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd ist nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Frau Sylvia Götz, Tel.: 06321-99 2198 oder Frau Barbara Hillers, Tel.: 06321-99 2231) möglich.
In der Zeit von 12.02.2024 bis 12.03.2024 hat jedermann Gelegenheit, sich schriftlich oder zur Niederschrift bei den auslegenden Stellen sowie elektronisch zur oben erwähnten Planung zu äußern.
Eine Stellungnahme der Behörde zu den eingehenden Äußerungen erfolgt nicht. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden direkt in den Abwägungsprozess eingestellt und berücksichtigt.
Bis zum 01.03.2024 können die Unterlagen eingesehen und Äußerungen zu der oben erwähnten Planung bei der SGD Süd vorgebracht werden.
Das Ergebnis des raumordnerischen Entscheids wird öffentlich auf der Internetseite der SGD Süd (unter Service è Öffentlichkeitsbeteiligung-Bekanntmachungen è Raumordnung) bekanntgegeben.