Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag auf nachträgliche Genehmigung der Errichtung von Erker, Dachgauben, Kellertreppe, Balkon und Änderung der Dachform, Umbau von 2 WE in 1 WE, Fassaden- und Nutzungsänderung von Farblager und Malerwerkstatt zu Wohnraum in 76751 Jockgrim, Jahnstraße 7, Flurst.-Nr. 1009/9
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag auf nachträgliche Genehmigung der Errichtung von Erker, Dachgauben, Kellertreppe, Balkon und Änderung der Dachform, Umbau von 2 WE in 1 WE, Fassaden- und Nutzungsänderung von Farblager und Malerwerkstatt zu Wohnraum in 76751 Jockgrim, Jahnstraße 7, Flurst.-Nr. 1009/9 wurde einstimmig erteilt.
Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag auf Anbau eines Nebengebäudes in 76751 Jockgrim, Luitpoldstr. 7, Flurst.-Nr. 514/2
Gegen den Anbau eines Nebengebäudes in 76751 Jockgrim, Luitpoldstr. 7, Flurst.-Nr. 514/2, bestanden bauplanungsrechtlich keine Bedenken. Zum vorliegenden Bauantrag wurde daher das erforderliche gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB erteilt. Die Niederschrift ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde Jockgrim unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Ratsgremien / Sitzungstermine / veröffentlicht. Unter dem Datum findet man die entsprechende Sitzung.