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Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 5/2025
Ortsgemeinde Hatzenbühl
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Hatzenbühl

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstraße 22, 76751 Jockgrim, Zimmer 009, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus.

2.

Außerdem steht die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.haushalt.vg-jockgrim.de zur Einsichtnahme bereit.

3.

Die Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstraße 22, 76751 Jockgrim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Hatzenbühl oder elektronisch an haushalt@vg-jockgrim.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Ortsgemeinde Jockgrim, 28.01.2025
Gez. Steffen Scherer
Ortsbürgermeister