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Amtsblatt VG Jockgrim
Ausgabe 50/2024
Verbandsgemeinde Jockgrim
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Bericht zur Sitzung des Verbandsgemeinderates Jockgrim am 04.11.2024

1 Verpflichtung eines Ratsmitglieds

Da der Erste Beigeordnete Karlheinz Henigin sein Mandat als gewähltes Mitglied des Verbandsgemeinderates und in den Ausschüssen niedergelegt hat, wurde als Nachfolger Herr Christian Thomas als Mitglied in den Verbandsgemeinderat berufen.

Herr Thomas hat das Mandat angenommen und wurde verpflichtet.

2 Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Fragen gestellt.

3 Jahresbericht des Schiedsmanns der Verbandsgemeinde Jockgrim

Am 7. März 2023 erhielt Volker Isemann, auf Vorschlag des Verbandsgemeinderates vom Direktor des Amtsgerichts Kandel die Ernennungsurkunde zum ehrenamtlichen Schiedsmann.

Herr Isemann war in der Sitzung anwesend und berichtete dem Verbandsgemeinderat über seine Tätigkeit.

4 Wahl der Ausschüsse des Verbandsgemeinderates

Der Verbandsgemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

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Die Wahl erfolgte per Akklamation.

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Dem Wahlvorschlag zur Besetzung des Bau- und Planungsausschusses des Verbandsgemeinderates wurde zugestimmt.

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Dem Wahlvorschlag zur Besetzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Energie des Verbandsgemeinderates wurde zugestimmt:

5 Nachwahlen in Ausschüsse

Der Verbandsgemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

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Die Nachwahlen in Ausschüsse des Verbandsgemeinderates fanden per Akklamation statt.

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Als Mitglied im Ausschuss für Generationen, Soziales und Sport wurde Herr Dieter Wünstel gewählt.

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Als stellvertretendes Mitglied im Werkausschuss wurde Herr Tobias Maurer gewählt.

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Als stellvertretendes Mitglied im Schulträgerausschuss wurde Herr Christian Thomas gewählt.

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Als Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss wurde Herr Christian Thomas gewählt.

6 Wahl von zwei Mitgliedern für den Beirat für Migration und Integration der Verbandsgemeinde Jockgrim

Gewählt wurden Herr Camilo Matos und Frau Dr. Dorothea Fuhr.

Beide Gewählte waren in der Sitzung anwesend und nahmen, auf jeweilige Nachfrage von Bürgermeister Wünstel, die Wahl an.

7 Teilfortschreibung Flächennutzungsplan in der Ortsgemeinde Rheinzabern

hier: Ausweisung einer Sonderbaufläche für den Neubau eines Gymnasiums

Der Verbandsgemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

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Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Jockgrim wurde für die Ausweisung einer Sonderbaufläche zum Bau eines Gymnasiums in der Ortsgemeinde Rheinzabern fortgeschrieben.

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Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Planauszug, der Bestandteil des Beschlusses ist.

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Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten.

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Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Scoping) nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

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Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden von den Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, entsprechende Stellungnahmen eingeholt.

Die Niederschrift ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde Jockgrim unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Ratsgremien / Sitzungstermine / veröffentlicht. Unter dem Datum findet man die entsprechende Sitzung.