1. Verpflichtung eines neuen Ratsmitglieds
Herr Tobias Gärtner hat sein Mandat im Gemeinderat Jockgrim niedergelegt. Daraufhin wurde der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den höchsten Stimmen, Herr Tobias Rackebrandt, als Ersatzperson in den Gemeinderat Jockgrim berufen. Die Verpflichtung des neuen Ratsmitglieds erfolgte „per Handschlag“ durch die Ortsbürgermeisterin.
Der Ortsgemeinderat nahm dies zur Kenntnis.
2. Beratung und Beschlussfassung des Forsthaushalts 2024
Die vorgeschlagenen Positionen wurden einstimmig in den Haushaltsplan 2024 aufgenommen.
3. Ergänzungswahlen zu den Gemeindeausschüssen
Der Ortsgemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:
4. Weiteres Vorgehen im Landesprojekt „Pendler-Radroute Speyer- Wörth/Kandel, Südabschnitt“
Die Ortsgemeinde Jockgrim löst sich einstimmig vom Projekt „Pendler-Radroute Speyer- Wörth/Kandel, Südabschnitt“ und nimmt die Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Land Rheinland-Pfalz zurück.
5. Neufassung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen der Ortsgemeinde Jockgrim
Die Verwaltung wurde per Beschluss mehrheitlich gebeten, die Satzung insoweit umzuformulieren, dass daraus hervorgeht, dass der Winterdienst auf den Straßen nicht auf die Anlieger übertragen werden soll.
6. 4. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Jockgrim 2025 in der Ortsgemeinde Neupotz;
hier: Ausweisung einer gewerblichen Baufläche für einen kleinflächigen
Einzelhandelsmarkt im Bereich der K6 und dem Baugebiet Hardtwald
Zustimmung der Ortsgemeinde Jockgrim gem. § 67 Abs. 2 S. 2 GemO i.V.m. § 203 Abs. 2 S. 2 BauGB
Die Ortsgemeinde Jockgrim stimmte gemäß § 67 Abs. 2 S. 2 GemO i.V.m. § 203 Abs. 2 S. 2 BauGB der v.g. 4. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Jockgrim 2025 einstimmig zu.
7. Antrag auf Vereinsförderung - TC 77 Jockgrim e.V.
Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, den TC 77 Jockgrim e.V. auf Grundlage seines Antrages vom 29.11.2023 mit einem Zuschuss von 500,00 EUR gem. § 8 „Investitionszuschüsse“ der Richtlinie zur Vereinsförderung bei dem Bau einer Brunnenanlage zu unterstützen.
8. Festlegung des Erfrischungsgeldes anlässlich der Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024
Das Erfrischungsgeld für die Mitglieder der Wahlvorstände und Hilfspersonen anlässlich der Durchführung der Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 wurde einstimmig auf 50,00 Euro je Person und Einsatztag festgelegt. Die Niederschrift ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde Jockgrim unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Ratsgremien / Sitzungstermine / veröffentlicht. Unter dem Datum findet man die entsprechende Sitzung.