Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in unserer Verbandsgemeinde ist es seit Jahren Tradition, dass die Ortsbürgermeister und der Bürgermeister bei Geburtstagen oder Ehejubiläen zur Gratulation vorbeikommen.
Viele Bürgerinnen und Bürger haben in der Vergangenheit beim Bürgerbüro der Verbandsgemeinde eine Übermittlungssperre nach § 50 des Bundesmeldegesetzes beantragt und somit der Übermittlung Ihrer persönlichen Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen widersprochen. Bitte beachten Sie,
die Übermittlungssperren sind uneingeschränkt gültig. Es werden keine Daten an z. Bsp. Mandatsträger (Ortsbürgermeister) weitergegeben, somit erfolgt keine Gratulation durch diesen.
Sie können jedoch jederzeit den Widerspruch zurückziehen.