Die Jagdpachtverträge für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk in Jockgrim, Jagdbogen II laufen zum 31.03.2025 aus.
Seitens der Jagdgenossenschaft Jockgrim wurde festgelegt, dass der Jagdbezirk mittels öffentlicher Ausschreibung vergeben wird.
Die bejagbare Fläche des Gemeinschaftsjagdbezirkes beträgt 558 ha, davon sind 28 ha befriedete Fläche. Somit ist die bejagbare Fläche 530 ha, davon ca. 49 ha Waldfläche.
| 1. | Die Pachtdauer beträgt neun Jahre. Der Pachtzeitraum beläuft sich auf den Zeitraum vom 01.04.2025 bis zum 31.03.2034. | |
| 2. | Die Verpachtung erfolgt aufgrund Einholung schriftlicher Gebote bis zum 10.03.2025 | |
| 3. | Bei der Abgabe der schriftlichen Pachtgebote sind folgende Bedingungen zu beachten: | |
| 3. 1. | Es wird ein Mindestangebot der Jagdpacht von 3,- € pro Hektar gepachteter Fläche vorgegeben. | |
| 3. 2. | Die Verpachtung erfolgt unter der Maßgabe, dass zu 100 % anfallender Wildschadensersatz durch den bzw. die Pächter zu tragen sind. | |
| 3. 3. | Eine Verpachtung erfolgt nur an | |
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| - | pachtfähige Interessenten |
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| - | vorrangig sollen pachtberechtigte Jäger, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, berücksichtigt werden. |
| 4. | Schriftliche Pachtgebote sind verschlossen, in einem separaten zweiten Innenumschlag einzureichen. Der Umschlag ist mit „Pachtgebot“ und dem Namen zu kennzeichnen. Bewerben können sich pachtfähige Interessenten (mindestens seit 3 Jahren Jagdscheininhaber). Der Bewerbung ist der Nachweis über die Jagdpachtfähigkeit beizufügen. | |
| 5. | Die Jagdgenossenschaft Jockgrim behält sich vor, den Zuschlag nicht an das Höchstangebot zu binden. Die Jagdgenossenschaft Jockgrim wird in Absprache mit der Gemeinde Jockgrim vom Höchstangebot nur dann absehen, wenn dies im Interesse der Verpächter ist. | |
| 6. | Mit dem Angebot ist eine Kopie des gültigen Jagdscheins abzugeben. | |
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| Der Termin zum Einsendeschluss der Gebote ist der 10. März 2025, 13.00 Uhr. Die Pachtangebote richten Sie bitte an die Verbandsgemeinde Jockgrim, Abt. II Jagd, Frau Centner, Untere Buchstraße 22. | |
| 7. | Gemeinschaftliche Jagdbewerber reichen eine Bewerbung ein. | |
Anmerkung:
Die Pachtverträge enthalten die üblichen, im Mustervertrag des Gemeinde und Städtebundes Rheinland-Pfalz beinhalteten Rechte und Pflichten des Jagdpächters.
Einsicht in die Jagdkataster sowie weiterführende Informationen zu den Jagdbezirken, Abschussplänen, Jahresstrecken an Wildarten u.w. können nach Vereinbarung bei der Verbandsgemeinde Jockgrim, Frau Centner eingeholt werden.