Wir weisen darauf hin, dass am 15.02.2026 die erste Grundsteuerrate für das Jahr 2026 fällig wird.
Der Grund- und Gewerbesteuerbescheid gilt als Dauerbescheid auf unbestimmte Zeit, daher erhalten Sie keine gesonderte Zahlungsaufforderung solange es nicht zu einer Änderung kommt.
Sofern Sie nicht an unserem Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir um pünktliche Einhaltung des Zahlungstermins, damit Mahngebühren und Säumniszuschläge vermieden werden können.