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Unsere Stadt Bad Sooden-Allendorf - Bürgerzeitung
Ausgabe 1/2024
Aktuelles aus der Stadt
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Wussten Sie schon?

  • Bei Schnee und Eis müssen die Gehwegflächen vor den jeweiligen Grundstücken geräumt werden. Dabei ist auch ein Zugang zur Straße auf einer Breite von mindestens 1,25 m zu schaffen, damit die Fahrbahn gequert werden kann.
  • Der abgeräumte Schnee darf auf der Fahrbahn den Verkehr nicht beeinträchtigen.
  • Bei Eisglätte darf Salz nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt oder ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden.

  • Festgetretener oder auftauender Schnee und Eis sind aufzuhacken und zu entfernen, soweit möglich und zumutbar.

  • Die Winterdienstpflicht gilt in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr.