Bei Eisglätte darf Salz nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt oder ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden.
Festgetretener oder auftauender Schnee und Eis sind aufzuhacken und zu entfernen, soweit möglich und zumutbar.
Die Winterdienstpflicht gilt in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr.