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Unsere Stadt Bad Sooden-Allendorf - Bürgerzeitung
Ausgabe 10/2024
Aktuelles aus der Stadt
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„Die Stadtwerke informieren:

„Die Stadtwerke informieren:

Zurzeit werden erstmalig die Bescheide zur Abrechnung der Niederschlagswassergebühr („gesplittete Abwassergebühr“) versandt.

Im Folgenden werden häufig gestellte Fragen („FAQ“) zu der Thematik der neu eingeführten Niederschlagswassergebühr beantwortet. Die FAQs finden Sie auch auf der Homepage sowie im neu eingeführten Serviceportal der Stadtwerke https://serviceportal.stadtwerke-bsa.de/gesplittete.

Die Gebührenbescheide für Schmutzwasser erhalten unsere Kunden wie üblich zusammen mit den Trinkwassergebühren nach Ablesung der Zähler zu Beginn der Jahres 2025.“

Häufig gestellte Fragen bezüglich der Bescheide für die gesplittete Abwassergebühr

Was muss ich machen, wenn ich Flächen nach der mitgeteilten Flächenerhebung verändert (versiegelt oder entsiegelt, abgeklemmt) habe?

Für Änderungen bei der Flächenerhebung steht im Serviceportal ein Onlineformular „Änderung Flächendaten“ zur Verfügung, in dem die betreffenden Flächen definiert und gemeldet werden können. Die Angaben werden von den Mitarbeitern der Stadtwerke geprüft und in der Grundstücksdatei nachgetragen. Ein geeigneter Nachweis z. B. in Form einer Fotodokumentation oder einer Baurechnung ist beizufügen. Bei größeren Flächen ist es notwendig, einen Nachweis über die Versickerungsmöglichkeiten zu erbringen.

Was ist bei einem Grundstücksverkauf zu beachten?

Für Grundstücksverkäufe (= Kundenwechsel oder Eigentümerwechsel) und sonstige Änderungen von Kundendaten steht im Serviceportal der Stadtwerke das Onlineformular „Änderung Kundendaten“ zur Verfügung, worüber Eigentümerwechsel gemeldet werden können.

Eigentümerwechsel können auch auf anderem Weg den Stadtwerken mitgeteilt werden. In jedem Fall ist die Schriftform erforderlich.

Warum werden im Jahr 2024 keine Abschläge angefordert?

Im Jahr 2024 wird die Gebühr erstmalig erhoben. Dies geschieht im 4. Quartal des Jahres, wodurch sich quartalsweise Abschläge erübrigen. In den Folgejahren wird die Gebühr quartalsweise erhoben.

Warum stehen im Bescheid Begriffe wie „Verbräuche“, „Zählerdaten“ und „Verbrauchsstelle“?

Für die Erstellung der Bescheide wird dieselbe Software verwendet wie für die Gebührenbescheide für Trinkwasser und Abwasser sowie die Erstellung der Stromrechnungen. Die hier verwendeten Begriffe sind entsprechend vorgegeben. Auf eine eigene Software für die Niederschlagswassergebühr wurde aus Kostengründen verzichtet.

Ich möchte die Gebühr nicht quartalsweise, sondern jährlich bezahlen.

Sie können die Gebühren nach Erhalt des Bescheides – in der Regel im vierten Quartal des Jahres – als Gesamtsumme überweisen. Hierzu muss ein gegebenenfalls erteiltes SEPA-Lastschriftmandat rechtzeitig gekündigt werden. Ein SEPA-Lastschriftmandat für jährliche Zahlungen ist nicht möglich.

Kann ich die Höhe meiner Abschläge ändern lassen?

Nein: Da die gebührenrelevante Fläche in der Regel schon zu Jahresbeginn feststeht, ist eine Änderung nicht zweckmäßig.

Werden die Gebühren jährlich geändert?

Die Höhe der Gebühren ändert sich nur, wenn die Stadtverordnetenversammlung aufgrund einer neuen Gebührenkalkulation die Entwässerungssatzung ändert. Dies kann bspw. durch einen höheren Aufwand für die Regenwasserbewirtschaftung oder durch erhebliche Änderungen an der gebührenrelevanten Fläche erforderlich werden.

Warum wird die ermittelte Fläche nicht, wie in den Flyern dargestellt, auf volle 10 m² abgerundet?

Es wurde Widerspruch gegen diese Verfahrensweise erhoben, da hierbei eine Ungleichbehandlung zugunsten der Grundstücke mit geringen Flächen gegeben wäre.

Die Flächen sind auf volle m² kaufmännisch gerundet.

Ich habe den Flächenerhebungsbogen für mein Grundstück nicht erhalten und die gesamten Flächen wurden als versiegelt angesetzt. Dies ist aber nicht der Fall.

Reichen Sie Widerspruch gegen den Bescheid ein (Frist: Ein Monat nach Zustellung) und bitten schriftlich um Übersendung der Unterlagen. Gewünscht wird ein digitaler Versand; dazu müssen Sie Ihre Mailadresse angeben. Die Gebühren sind von Ihnen zunächst zu zahlen. Sie werden ggf. nach Neubewertung der Grundstücksfläche für den nichtversiegelten Anteil erstattet.

Warum wird meine Regentonne nicht als Zisterne anerkannt?

Wasserzwischenspeicher werden gemäß dem Flyer und der Satzung nur anerkannt, wenn sie ein Fassungsvermögen von mindestens 2 m³ aufweisen, nicht ortsveränderlich sind (z. B. im Erdboden eingelassen) und über einen festen Zufluss und Abfluss verfügen.

Welchen Einfluss hat die jährliche Regenmenge auf die Gebühr?

Die jährliche Niederschlagsmenge hat keinen Einfluss auf die Kosten und damit auf die Höhe der Gebühren. Die Kosten entstehen durch Bau und Unterhaltung des Kanalnetzes und der Pumpwerke.

Hat die Stadt durch die Einführung der Niederschlagswassergebühr höhere Einnahmen?

Nein. Die Kosten des Abwasserbetriebes mit Kläranlage und Kanalnetz werden lediglich anders auf den „Verursacher“ aufgeteilt – zu einem Schmutzwasser- und Niederschlagswasseranteil. Die Gebühren müssen insgesamt – über einen Fünfjahreszeitraum betrachtet – die Kosten decken.

Was muss ich tun, wenn ich versiegelte Flächen von der Kanalisation abtrennen will?

Zunächst muss sichergestellt sein, dass das auf dem Grundstück verbleibende Niederschlagswasser schadlos versickern kann. Ein Abfluss auf benachbarte Grundstücke – auch städtische wie Gehweg oder Straße – ist nicht zulässig. Soll das Wasser im Untergrund versickert werden, sind Bedingungen einzuhalten, die bei der Unteren Wasserbehörde des Werra-Meißner-Kreises zu erfragen sind.

Soweit möglich, geben auch die Stadtwerke hierzu Auskunft.