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Unsere Stadt Bad Sooden-Allendorf - Bürgerzeitung
Ausgabe 11/2025
Wissenswertes
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Aktuelles aus der Stadt

Das Einsatzfahrzeug sammelt zu den o.g. Terminen diejenigen Abfälle ein, die nicht in den Ausguss, die Toilette oder die Mülltonne gehören.

Dazu zählen vor allem:
  • Farben- und Lackrückstände

  • Lösungsmittelreste

  • Holz- und Pflanzenbehandlungsmittel

  • Chemikalien aus dem Hobbybereich

  • Reinigungsmittelreste

  • Leuchtstoffröhren (maximal 10 Stück pro Anlieferung)

(Altreifen nimmt Ihr Händler zurück)

Für Fragen: Tel.: 95 85 –231

Die Termine finden Sie auch regelmäßig auf der Homepage der Stadt Bad Sooden-Allendorf.

Annahmebedingungen

für die Einsammlung von Sonderabfällen in Kleinmengen aus

Haushaltungen und Kleingewerbe im Werra-Meißner-Kreis

(kommunale Schadstoffsammlung)

  • Die Annahme der Sonderabfälle erfolgt nur zu den festgelegten Zeiten an den im Fahrplan aufgeführten Standorten.

    Abfälle, die bereits beim Eintreffen des Entsorgungsfahrzeugs an den Standorten abgestellt sind, werden nicht mitgenommen.

  • Die Annahme der Sonderabfälle aus privaten Haushaltungen erfolgt am Sammelfahrzeug gebührenfrei.

  • Die Annahme der Sonderabfälle aus Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben erfolgt am Sammelfahrzeug und ist gebührenpflichtig. Für die Entsorgung beträgt die Gebühr pro angeliefertes Kilogramm 3,50 Euro. Die Verwiegung der Abfälle erfolgt am Fahrzeug. Die Gebühr ist bei Übernahme fällig.

  • Die Annahme der Sonderabfälle ist beschränkt auf 100 l bzw. 100 kg je Sammlung. Das Gesamtgewicht bzw. Gesamtvolumen eines Behältnisses darf 20 kg oder 20 l nicht überschreiten.

Nicht angenommen werden:

Sonderabfälle, die die Mengenbeschränkung (Nr. 4) überschreiten

Sonderabfälle, die in nicht verschlossenen oder undichten Behältnissen angeliefert werden

nicht näher definierbare Abfälle

vermischte Sonderabfälle

Hausmüll, Sperrmüll, Elektronikschrott, leere Behältnisse

Autoreifen

Munition

Kampfstoffe

Druckgasflaschen

Infektiöse Abfälle

Radioaktive Abfälle

Sprengstoffe

Die Annahme von Leuchtstoffröhren und Energiesparleuchten werden am Fahrzeug auf max. 10 Stück pro Sammlung beschränkt.

  • Das Umfüllen von Abfällen jeglicher Art am Fahrzeug ist nicht zulässig.

  • Zur Entlastung des Sonderabfallfahrzeuges sollten folgende Abfälle nicht abgegeben werden:

    • Dispersionsfarben: Abgabemöglichkeit im Eingangsbereich der Deponie, „Am Breitenberg“ in Meißner-Weidenhausen. Diese Farben werden dort eingedickt (ausgehärtet über den Restmüll)

    • ausgehärtete Farben und Lacke: Entsorgung zusammen mit dem Restmüll

    • entleerte Behälter Entsorgung mit dem Restmüll bzw. ein Duales System, z.B. Grüner Punkt

    • silberhaltige Fixierbäder Zugelassene Entsorgungswege für Sonderabfall zur Verwertung (in gewerblichen Großmengen)

    • Altöl: Rückgabe beim Händler

    • Altmedikamente: Rückgabe bei den Apotheken

  • Den Anordnungen des verantwortlichen Fachpersonals im Sammelfahrzeug ist unbedingt Folge zu leisten. Es entscheidet im Einzelfall über die Annahme.