Titel Logo
Unsere Stadt Bad Sooden-Allendorf - Bürgerzeitung
Ausgabe 12/2025
Aus unseren Stadtteilen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Feuerwerk zum Jahreswechsel 2025 / 2026

Zu der bevorstehenden Silvesternacht ist wieder damit zu rechnen, dass Feuerwerkskörper in vermehrtem Umfang auf öffentlichen Straßen und Plätzen zum Abbrennen gebracht werden. Nach den Bestimmungen der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist es aus Gründen des Brandschutzes generell verboten, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Reed- und Fachwerkhäusern abzubrennen. Wer dies missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000€ geahndet werden kann. Fachwerkhäuser sind aufgrund ihrer Bauweise stark brandgefährdet. Deshalb appelliert die Stadtverwaltung Bad Sooden-Allendorf an die gesamte Bevölkerung und Gäste der Stadt, dieses Verbot zu be-achten und innerhalb des geschützten und auch Schützenswerten Bereichs auch konsequent einzuhalten. Für die Altstadtbewohner und -besucher gibt es genügend Alternativen zum Abbrennen des Silvesterfeuerwerkes, die außerhalb des „Gefahrenbereiches“ liegen. Außerdem sei darauf hingewiesen, dass das Abfeuern von Pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen generell verboten ist. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass nach der Straßenreinigungssatzung die Papp-, Kunststoff- und sonstige Reste des Feuerwerkes unverzüglich zu beseitigen sind.

Ihr Ordnungsbehörde
Bad Sooden-Allendorf