Sehr geehrte Hundehalterin,
sehr geehrter Hundehalter,
für die Beseitigung von Hundekot sind Sie selbst, nicht die Gemeinde verantwortlich. Hundekot ist nicht nur für Ihre Mitbürger, insbesondere Kinder unappetitlich, sondern stellt auch eine Gefahr durch die mögliche Übertragung von Krankheitserregern wie z.B. Parvovirose und eine Rutschgefahr für jeden Fußgänger dar.
Nehmen Sie daher handelsübliche Hundesets oder sonst geeignete Tüten mit und beseitigen Sie den Hundekot sofort nach dem Entstehen. Natürlich entbindet Sie auch die Zahlung der Hundesteuer nicht von diesen Pflichten.
Der Verstoß gegen diese Pflicht ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden kann, sondern kann auch Schadensersatzansprüche von Mitbürgern auslösen, für die Sie haftbar sind.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.