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Unsere Stadt Bad Sooden-Allendorf - Bürgerzeitung
Ausgabe 4/2025
Aus unseren Stadtteilen
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Sozialkreis Bad Sooden-Allendorf e.V.

Eine schriftliche Patientenverfügung legt fest, wie man später ärztlich behandelt werden will, wenn man seinen Willen nicht mehr äußern kann, z. B. wenn man ins Koma fällt. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass die nahen

Angehörigen (z.B. der Ehepartner, Lebensgefährte oder die Kinder) befugt seien, diese notwendigen Entscheidungen zu treffen. Gesetzmäßig ist ein Arzt verpflichtet, das Leben eines unheilbar erkrankten, sich im Sterbeprozess befindlichen Patienten zu erhalten. Dazu gehören Maßnahmen wie Dialyse, Bluttransfusionen, Beatmung usw..

Nur eine Patientenverfügung wahrt also das Recht auf Selbstbestimmung bei der Wahl der Behandlungsmethode oder bei der Frage eines Abbruchs der Behandlung.

Der Sozialkreis BSA e.V. wird ab 15. Mai 2025 kostenlos Beratungen mit Dr. Neumann aus Eschwege anbieten. Sie finden jeweils donnerstags vormittags statt und dauern etwa 45 Minuten. Es besteht auch die Möglichkeit, schon vorliegende Patientenverfügungen prüfen zu lassen und gegebenenfalls zu überarbeiten.

Eine Anmeldung zu einer Beratung ist per Mail an kirchenbuero.badsoodenallendorf@ekkw.de oder unter der Rufnummer 05652/9188044 (auf AB) erforderlich. Wir rufen zurück.