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Unsere Stadt Bad Sooden-Allendorf - Bürgerzeitung
Ausgabe 7/2025
Aktuelles aus der Stadt
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Aktuelles aus der Stadt

ANNAHMEBEDINGUNGEN

für die Einsammlung von Sonderabfällen in Kleinmengen aus Haushaltungen und Kleingewerbe im Werra-Meißner-Kreis (kommunale Schadstoffsammlung)

1. Die Annahme der Sonderabfälle erfolgt nur zu den festgelegten Zeiten an den im Fahrplan aufgeführten Standorten. Abfälle, die bereits beim Eintreffen des Entsor­gungsfahrzeugs an den Standorten abgestellt sind, werden nicht mitgenommen.

2. Die Annahme der Sonderabfälle aus privaten Haushaltungen erfolgt am Sammel­ fahrzeug gebührenfrei.

3. Die Annahme der Sonderabfälle aus Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben er­ folgt am Sammelfahrzeug und ist gebührenpflichtig.

Für die Entsorgung beträgt die Gebühr pro angeliefertes Kilogramm 3,50 Euro.

Die Verwiegung der Abfälle erfolgt am Fahrzeug. Die Gebühr ist bei Übernahme fällig.

4. Die Annahme der Sonderabfälle ist beschränkt auf 100 1 bzw. 100 kg je Sammlung. Das Gesamtgewicht bzw. Gesamtvolumen eines Behältnisses darf 20 kg oder 20 1 nicht überschreiten.

5. Nicht angenommen werden:

  • Sonderabfälle, die die Mengenbeschränkung (Nr. 4) überschreiten

  • Sonderabfälle, die in nicht verschlossenen oder undichten Behältnissen angeliefert werden

  • nicht näher definierbare Abfälle

  • vermischte Sonderabfälle

  • Hausmüll, Sperrmüll, Elektronikschrott, leere Behältnisse

  • Autoreifen

  • Munition

  • Kampfstoffe

  • Druckgasflaschen

  • infektiöse Abfälle

  • radioaktive Abfälle

  • Sprengstoffe

  • Die Annahme von Leuchtstoffröhren und Energiesparleuchten werden am Fahrzeug auf max. 10 Stück pro Sammlung beschränkt.

6. Das Umfüllen von Abfällen jeglicher Art am Fahrzeug ist nicht zulässig.

7. Zur Entlastung des Sonderabfallfahrzeuges sollten folgende Abfälle nicht abge­geben werden:

  • Dispersionsfarben: Abgabemöglichkeit im Eingangsbereich der Deponie "Am Breitenberg" in Meißner­ Weidenhausen. Diese Farben werden dort ein­ gedickt (ausgehärtet über den Restmüll)

  • ausgehärtete Farben und Lackreste: Entsorgung zusammen mit dem Restmüll

  • entleerte Behälter: Entsorgung mit dem Restmüll bzw. ein Duales System, z.B. Grüner Punkt

  • silberhaltige Fixierbäder (in gewerblichen Großmengen): Zugelassene Entsorgungswege für Sonderabfall zur Verwertung

  • Altöl: Rückgabe beim Händler

  • Altmedikamente: Rückgabe bei den Apotheken

8. Den Anordnungen des verantwortlichen Fachpersonals im Sammelfahrzeug ist unbedingt Folge zu leisten. Es entscheidet im Einzelfall über die Annahme.