Viele Menschen haben dieses wichtige Dokument schon, andere schieben es schon länger vor sich her, sich darum zu kümmern. Manche wissen nicht, wie man es angehen soll. Der Sozialkreis BSA e.V. bietet Ihnen kostenlos donnerstags vormittags Beratungen mit Dr. Neumann aus Eschwege an. Das Gute daran: Nach etwa einer Stunde können Sie mit einer fertigen Patientenverfügung nach Hause gehen.
Eine schriftliche Patientenverfügung legt fest, wie man später ärztlich behandelt werden will, wenn man seinen Willen nicht mehr äußern kann, z. B. wenn man ins Koma fällt. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass die nahen Angehörigen (z.B. der Ehepartner, Lebensgefährte oder die Kinder) befugt seien, diese notwendigen Entscheidungen zu treffen. Gesetzmäßig ist ein Arzt verpflichtet, das Leben eines unheilbar erkrankten, sich im Sterbeprozess befindlichen Patienten zu erhalten. Dazu gehören Maßnahmen wie Dialyse, Bluttransfusionen, Beatmung usw. Nur eine Patientenverfügung wahrt also das Recht auf Selbstbestimmung bei der Wahl der Behandlungsmethode oder bei der Frage eines Abbruchs der Behandlung.
Die Terminvergabe erfolgt über das Kirchenbüro unter der Rufnummer 05652/9188044 (auf AB) wir rufen zurück, oder schrieben Sie eine Mail an: kirchenbuero.badsoodenallendorf@ekkw.de