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Berkatal Bote
Ausgabe 13/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

Zusammenfassung der vom Gemeindevorstand gegebenen Informationen

I. Investitionen und Entwicklungen in Berkatal in 2025 und den Folgejahren

Investitionen werden im Haushalt gesondert dargestellt

Soweit Kreditmittel für die Umsetzung der Investitionen erforderlich sind, bedarf der Haushalt einer Genehmigung

Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn der Jahresabschluss des vorletzten Jahres (2023) vorliegt

Ohne Genehmigungen sind nur Investitionen möglich, die sich als Pflichtaufgabe darstellen – Einzelgenehmigung

Wesentliche Investitionen in den Jahren 2024 bis 2028:

2024

Anbau an die Kindertagesstätte – 700.000 €

Wasserverbindungsleitung Frankershausen-Hitzerode mit Vorhaltebehälter – 1.800.000 €

Kanalsanierung Frankenhain – 145.000 €

Neue Pumpe Tiefbrunnen Frankenhain – 5.000 €

Sanierung Neue Straße Frankershausen – keine Investition, nur Unterhaltung

2025

Fertigstellung Außenanlage Kita – 50.000 €

Sanierung Feuerwehrhaus Frankershausen – 50.000 €

Sanierung Spielplatz Frankenhain – keine Investition, nur Unterhaltung

Austauschpumpte Tiefbrunnen Frankenhain – 5.000 €

Kanalsanierung Frankershausen – 388.000 €

Spielplatz Hitzerode – Gelder aus Erbschaft

Abwassermessstation Frau Holle – 40.000 €

Neubau Feuerwehrhaus Hitzerode – 1.100.000 €

2026

Resterschließung Baugebiet Auf dem Biertal – 300.000 €

Kanalsanierung Hitzerode – 150.000 €

Beschaffung Tragkraftspitzenfahrzeig Wasser (TSF-W) für Hitzerode – 60.000 €

Planung Sanierung Hochbehälter Frankenhain – 10.000 €

2027 und 2028

Hochbehälter Frankenhain

Mehrzweckhalle Frankenhain

Gemeindeverwaltung

PV-Anlagen Kita und Verwaltung

II. Entwicklung der Gebühren in Berkatal

Gebühren sind öffentlich-rechtliche Abgaben, die einmalig oder regelmäßig/laufend anfallen können.

Sie werden als Gegenleistung für die (tatsächliche) Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen entrichtet.

- Wassergebühren

- Abwassergebühren

- Feuerwehrgebühren

- Kita-Gebühren

- Nutzungsgebühren für DGH und MZH

- Friedhofsgebühren

- Verwaltungskosten

Kalkulation der Wassergebühren

Verbrauchsgebühr - Gebühr nach tatsächlich verbrauchtem Frischwasser

Grundgebühr - Gebühr zur Deckung der Vorhaltekosten/Fixkosten

Kosten im Bereich Wasser – Mittelwert 2025 bis 2027

• Strom

11.600 €

• Instandhaltung/Sonstiges

44.930 €

• Wartung

6.300 €

• Zusätzliche Dienstleistungen

12.130 €

• Versicherungen

2.870 €

• Abschreibungen

91.420 €

• Zinsen

82.300 €

• Kostenersatzleistungen

- 17.450 €

234.100 €

Durch Gebühren zu deckender Betrag: 234.100 €

Grundgebühr pro Monat:

Qn 2,5 / Q3

= 4 von 4,50 €

auf

9,00 €

Qn 6 / Q3

= 10 von 9,00 €

auf

18.00 €

Qn 10 / Q3

= 16 von 13,50 €

auf

27,00 €

Qn 15 / Q3

= 25 von 20,25 €

auf

40,50 €

• Einnahme ca.

76.000 €

Verbrauchsgebühr bei ca. 60.000 m² Verbrauch im Jahr

Pro verbrauchten Kubikmeter

von 2,06 € auf 2,65 €

• Einnahme ca. 159.000 €

Durch Gebühren erwirtschafteter Betrag: 235.000 €

Achtung: Im Bereich Wasser wird USt. 7 % fällig!

Kalkulation der Abwassergebühren

Verbrauchsgebühr -

Gebühr nach tatsächlich verbrauchtem Frischwasser

Grundgebühr -

Gebühr zur Deckung der Vorhaltekosten/Fixkosten

Niederschlagsgebühr -

Gebühr für die Entsorgung von Regenwasser, das über bebaute oder versiegelte Fläche in die Kanalisation gelangt

Kosten im Bereich Wasser – Mittelwert 2025 bis 2027

• Strom

5.100 €

• Instandhaltung/Sonstiges

3.010 €

• Wartung

27.500 €

• Zusätzliche Dienstleistungen

27.100 €

• Versicherungen

140 €

• Kosten Abgabe an Meißner

175.310 €

• Abschreibungen

160.190 €

• Zinsen

108.340 €

• Auflösung Sonderposten

- 57.690 €

• Löschwasser

- 17.730 €

431.270 €

Differenzierung Schmutzwasser zu Niederschlagswasser

Nach Gutachten aus dem Jahr 2014 – ca. 60 % der Kosten entfallen auf Schmutzwasser, ca. 40 % der Kosten entfallen auf Niederschlagswasser

Berechnung Niederschlagswasser

Auf Niederschlagswasser entfallender Anteil:

172.070 €

Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt

Ca. 224.000 m² Grundstücksfläche

172.070 €

:

224.000 m²

=

0,768 €/m²

0,77 €/m²

Nach Abzug Niederschlagswasser verbleibender, durch Gebühren zu deckender Betrag: 259.200 €

• Grundgebühr pro Monat:

Qn 2,5 / Q3

= 4 von 2,50 €

auf

5,00 €

Qn 6 / Q3

= 10 von 5,00 €

auf

10,00 €

Qn 10 / Q3

= 16 von 7,50 €

auf

15,00 €

Qn 15 / Q3

= 25 von 11,25 €

auf

22,50 €

• Einnahme ca.

43.000 €

Verbrauchsgebühr bei ca. 55.000 m² Verbrauch im Jahr

Pro verbrauchten Kubikmeter von 3,15 € auf 3,85 €.

Einnahme ca. 211.750 €

• Durch Gebühren zu deckender Betrag:  —  431.270 €

• Niederschlagsgebühr

• Einnahme ca.

176.330 €

• Grundgebühr pro Monat:

• Einnahme ca.

43.000 €

• Verbrauchsgebühr bei ca. 55.000 m² Verbrauch im Jahr

• Einnahme ca.

211.750 €

Durch Gebühren erwirtschafteter Betrag:

431.080 €

Achtung: Im Bereich Abwasser wird keine USt. fällig!

Kalkulation weiterer Gebühren
  • Feuerwehrgebühren
  • Kita-Gebühren
  • Nutzungsgebühren für DGH und MZH
  • Friedhofsgebühren
  • Verwaltungskosten
    • Inflationsbedingte Anpassung
III. Entwicklung der Grundsteuern in Berkatal

Grundsteuer A

Wird für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhoben

Grundsteuer B

Alle übrigen Grundstücke

Grundsteuer C

Gesonderter Hebesatz für baureife Grundstücke – wird in Berkatal nicht erhoben

Grundsteuerreform
  • Die Grundsteuer wurde reformiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet waren und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahlerinnen und -zahler ungleich behandelt werden.
  • Alle Grundstücke wurden neu bewertet. Auf Grund der Bewertung stellte das zuständige Finanzamt einen neuen Einheitswert und einen neuen Grundsteuermessbetrag fest.
Aufkommensneutralität

Das Finanzministerium des Landes Hessen hat jeder Gemeinde Empfehlungen für glattstellende Hebesätze für die Grundsteuer A und B gemacht. Da sich in allen Fällen die Messbeträge verändern, weichen diese Hebesatzempfehlungen bei allen Gemeinden von den aktuellen Hebesätzen ab. So liegen bei der Mehrheit der Kommunen die Hebesatzempfehlungen unterhalb der derzeitigen Hebesätze, da die Steuermessbeträge gestiegen sind.

Die Hebesätze der Grundsteuer beliefen sich für die Gemeinde Berkatal auf

• Grundsteuer A

400 %

• Grundsteuer B

400 %

Für die Gemeinde Berkatal wurden folgende Hebesätze aus dem Finanzministerium heraus vorgeschlagen:

• Grundsteuer A

245,31 %

• Grundsteuer B

194,65 %

Nivellierungshebesätze

Nivellierungshebesätze sind vom Land festgesetzt. Hebesätze unter diesen Nivellierungshebesätzen werden bei der Berechnung von Kreisumlage und Schlüsselzuweisungen nicht berücksichtigt.

Bei Einhaltung der Empfehlung des Finanzministeriums wäre zwar die Grundsteuerreform für die Bürger, bezogen auf die jeweilige Kommune, aufkommensneutral - die Kommunen selbst müssten aber Veränderungen bei ihrer Finanzausstattung durch möglicherweise geringere Schlüsselzuweisungen und höhere Kreisumlagen hinnehmen.

Voraussichtlicher Nivellierungshebesatz ab 2026 für kreisangehörige Gemeinden

• Grundsteuer A

245 %

• Grundsteuer B

320 %

Der Gemeindevorstand hat zur Vermeidung finanzieller Einbußen einen Hebesatz für die Grundsteuer B von 320 % beschlossen.

Im Falle der Grundsteuer A wurde selbiger Hebesatz beschlossen, da bislang die Gemeinde Berkatal den Gleichlauf der Hebesätze befürwortet hat.

Änderungen bei der Gewerbesteuer mit einem Hebesatz von aktuell 400 % ergeben sich nicht.

Der Einheitswert und der Grundsteuermessbetrag werden vom Finanzamt Eschwege-Witzenhausen festgesetzt.

Auf Grund des, vom Finanzamt erstellten, Steuermessbescheides erhebt die Gemeinde Berkatal unter Anwendung der vorstehenden Hebesätze die Grundsteuer A oder B.

Trotz abgesenkten Steuerhebesatz kann es wegen der Neufestsetzung der Steuermessbeträge durch die Grundsteuerreform in vielen Fällen zu einer Erhöhung der Steuerlast kommen.

Einwendungen gegen den Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid sind daher an das Finanzamt Eschwege-Witzenhausen, Schlesienstraße 2, 37269 Eschwege, zu richten.

IV. Jahresabschlüsse

Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen und gibt Auskunft über die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune.

Stand der Jahresabschlüsse

Jahresabschluss 2008 erstellt, geprüft und beschlossen

Jahresabschlüsse 2009, 2010 und 2011 erstellt und der Revision zur Prüfung vorgelegt

Jahresabschluss 2012 erstellt

Jahresabschlüsse 2013, 2014 und 2015 in der Erstellung

Erfahrungen und Perspektiven Jahresabschlüsse

Problem beim Jahresabschluss 2008 – technische Übertragung von Daten (Abschreibungen und Sonderposten) – zieht sich bei Sonderposten bis 2011

2012 erster Abschluss mit korrekten Sonderposten

Ziel 2025 – Erstellung der Jahresabschlüsse bis einschließlich 2018

Feststellung der Jahresabschlüsse dann jeweils sofort nach Erstellung

Konsequenzen bei fehlenden Jahresabschlüssen
  • Aktuelle Haushalte werden nicht genehmigt
    • Nur Pflichtaufgaben
    • Bei Investitionen Einzelgenehmigung der Finanzaufsicht beim RP erforderlich
    • Keine Investitionen, die nicht zwingend erforderlich sind – z.B. Kinderspielplätze
  • Probleme bei Entlastungen
    • Straßenbeitragssatzung
V. Straßenerneuerungen in Berkatal

• Sanierung von einzelnen Schadstellen

={{gt}} Schadhafte Stellen werden ausgebessert

-

pro: kostengünstig, keine Anliegerbeiträge

-

contra: Provisorium, Unebenheiten, frostanfällig

-

Sehr schlechte Erfahrungen in Hitzerode – Lange Straße

• Einfachsanierung kompletter Straßenzüge

={{gt}} Austausch der Deckschicht vollflächig

-

pro: kostengünstig, keine Anliegerbeiträge

-

contra: keine Gewährleistung, anfällig

-

Sehr gute Erfahrungen Frankershausen – Neue Straße

• Grundhafte Erneuerung kompletter Straßenzüge

={{gt}} Sanierung von Unterbau, Trag- und Deckschicht

-

pro: Gewährleistung, Stand der Technik

-

contra: Beitragspflicht der Anlieger

Anliegerbeiträge:

„§ 3 Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Berkatal

Die Gemeinde trägt

25 % des beitragsfähigen Aufwands, wenn die Verkehrsanlage überwiegend dem Anliegerverkehr,

50 % des beitragsfähigen Aufwands, wenn sie überwiegend dem innerörtlichen und

75 % des beitragsfähigen Aufwands, wenn sie überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr

dient.“

Sanierungsmaßnahmen

• 2023

Sanierung Teil Lange Straße – nur einzelne Schadstellen

={{gt}} nicht zufriedenstellend

• 2024

Neue Straße – Einfachsanierung – ca. 97.000 €

={{gt}} sehr zufriedenstellend

weitere Behebung einzelner Schadstellen bei

Gefahrstellen – ca. 50.000 €

• 2025

weitere Einfachsanierungen

(Im Biertal oder Noltinastraße)

Behebung einzelner Schadstellen bei Gefahrstellen

Erprobung eines neuen Verfahrens mit Heißbitumen

• 2026

und Folgejahre - fortgesetzt

Grundsätze der Sanierung
  • Vorrang für vollflächige Einfachsanierungen – in 2025 „Im Biertal“ oder „Noltinastraße“
  • Testung Sanierung Einzelstellen mit Heißbitumen
  • Grundhafte Erneuerungen nur bei Förderung und/oder Notwendigkeit wegen Erneuerung von Kanal und Wasserleitung
  • Für 2025 und 2026 auch weiter keine Anliegerbeiträge
  • Straßenbeitragssatzung wird bei Vorliegen der Voraussetzungen überarbeitet