Nachdem der, in die Gemeindevertretung Berkatal gewählte, Bewerber des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Partei Deutschlands-CDU-, Herr Dr. Lutz Bergner, Berkastr. 23, 37297 Berkatal-Frankershausen, seinen Mandatsverzicht erklärt hat, rückt nach § 34 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) die/der nächste, noch nicht berufene Bewerber/-in des gleichen Wahlvorschlags nach.
Somit rückt
Herr Wolfgang Friederich,
Berkastr. 7, 37297 Berkatal-Frankershausen
als nächster, noch nicht berufener Bewerber nach.
Gemäß § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) kann gegen diese Feststellung jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Berkatal binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, gerechnet vom Tage der Bekanntmachung an, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Besonderen Gemeindewahlleiterin, Berkastraße 54, 37297 Berkatal-Frankershausen, Einspruch erheben.