Der in die Gemeindevertretung Berkatal gewählte, Bewerber des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands -SPD-, Herr Friedel Lenze, Auf dem Biertal 2, 37297 Berkatal-Frankershausen, hat sein Mandat, gem. § 37 Ziff. 1 d, HGO, nicht erworben. Er ist durch sein Amt als Erster Kreisbeigeordneter an der Mitgliedschaft in der Gemeindevertretung gehindert. Nach § 34 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) rückt der nächste, noch nicht berufene Bewerber des gleichen Wahlvorschlags nach.
Somit rückt
Herr Marcus Schiedrum,
Stadtweg 2, 37297 Berkatal-Hitzerode
als nächster, noch nicht berufener Bewerber nach.
Gemäß § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) kann gegen diese Feststellung jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Berkatal binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, gerechnet vom Tage der Bekanntmachung an, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Besonderen Gemeindewahlleiterin, Berkastraße 54, 37297 Berkatal-Frankershausen, Einspruch erheben.